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KASSEN/897: Zur Durchführung des Morbi-RSA für das Ausgleichsjahr 2013 (Bundesversicherungsamt)


Bundesversicherungsamt - 1. Ooktober 2012

Bundesversicherungsamt trifft Festlegungen für die Durchführung des Morbi-RSA für das Ausgleichsjahr 2013



Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die jährlichen Festlegungen nach § 31 Abs. 4 RSAV für die Durchführung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs für das Ausgleichsjahr 2013 getroffen. Nach diesem Verfahren erhalten die gesetzlichen Krankenkassen ihre Finanzmittel zur Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des Alters, des Geschlechts und des Gesundheitszustandes. Die Festlegungen beschreiben das Verfahren für die Berechnung der Zuweisungen für 80 ausgewählte Krankheiten.

Insgesamt werden zurzeit ca. 185 Mrd. Euro verteilt. Die diesjährigen Änderungen bei den Festlegungen betreffen im Wesentlichen medizinische Fragen.

Die Festlegungen können auf der Homepage des BVA unter www.bva.de / Risikostrukturausgleich / Festlegungen / Festlegungen für das Ausgleichsjahr 2013 abgerufen werden.

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Quelle:
Bundesversicherungsamt
Pressemitteilung Nr. 3/2012 vom 1. Oktober 2012
Pressesprecher, Tobias Schmidt
Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn
Telefon: 0228 619 - 1945, Fax: 0228 619 - 1829
E-Mail: presse@bva.de
Internet: www.bundesversicherungsamt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Oktober 2012