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KASSEN/1895: Versicherte der Ersatzkassen erhalten mehr Wahlfreiheit bei der Hörgeräteversorgung (VDEK)


Verband der Ersatzkassen e. V. - 28. November 2018

Versicherte der Ersatzkassen erhalten mehr Wahlfreiheit bei der Hörgeräteversorgung

"Verkürzter Versorgungsweg": Hörgeräteversorgung aus einer Hand über den HNO-Arzt möglich


Berlin - Versicherte der Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk - Handelskrankenkasse und HEK - Hanseatische Krankenkasse) können künftig wählen, ob sie sich bei der Auswahl eines Hörgerätes von einem Hörakustiker oder einem HNO-Arzt beraten lassen wollen. Das regelt ein Vertrag des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), der zum 1. Dezember 2018 in Kraft tritt. Bislang war für die Patienten nur die Beratung und Versorgung durch den Hörgeräteakustiker möglich. Im neuen "verkürzten Versorgungsweg" können volljährige Versicherte ihre Hörgeräte direkt vor Ort in einer HNO-Praxis erhalten. Rund 300 Praxen werden ab 1. Dezember am "verkürzten Versorgungsweg" teilnehmen, weitere sollen folgen. Welche Praxis in der Nähe die neue Leistung bereits anbietet, erfahren die Versicherten bei ihrer Ersatzkasse.

Beim "verkürzten Versorgungsweg" ist die HNO-Praxis die zentrale Anlaufstelle für die Patienten. Dort bekommen sie alle Leistungen der Hörgeräteversorgung aus einer Hand - von der Beratung über die Anpassung inklusive Umprogrammierung des Gerätes bis zur Nachsorge. Dafür arbeitet der HNO-Arzt eng mit den Hörakustik-Meisterbetrieben zusammen. Die Versicherten können zwischen mindestens fünf aufzahlungsfreien digitalen Hörgeräten wählen. Diese entsprechen beim Ausgleich des Hördefizits und bei der Verbesserung des Sprachverstehens dem aktuellen Stand von Medizin und Technik.

"Der 'verkürzte Versorgungsweg' über den HNO-Arzt ist eine gute Ergänzung zur klassischen Hörgeräteversorgung. Die Zusammenarbeit von HNO-Ärzten und Hörgeräteakustikern stellt eine qualitativ hochwertige und aufzahlungsfreie Versorgung sicher. Diese Form der Kooperation möchten wir stärken", sagte die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.

Ein FAQ-Katalog zur Hörgeräteversorgung und zum "verkürzten Versorgungsweg" steht unter
www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2018/ersatzkassen-versicherte-wahlfreiheit-hoergeraeteversorgung
zum kostenlosen Download zur Verfügung.


Hintergrund:

Anspruch auf ein Hörgerät haben alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die schwerhörig sind, sowie Versicherte, deren Schwerhörigkeit an Taubheit grenzt. Die Geräte müssen nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben. Die jeweilige Ausstattung der Hörhilfen und die Erstattungsbeträge regelt das Hilfsmittelverzeichnis des GKV- Spitzenverbandes. GKV-Versicherte, die sich für ein aufzahlungsfreies Hörgerät entscheiden, tragen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von maximal zehn Euro. Schwerhörige Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten Hörhilfen in der GKV komplett zuzahlungsfrei.

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Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen nahezu 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

- Techniker Krankenkasse (TK)
- BARMER
- DAK-Gesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
- hkk - Handelskrankenkasse
- HEK - Hanseatische Krankenkasse

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Quelle:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressemitteilung vom 28. November 2018
Askanischer Platz 1, 10963 Berlin
Telefon: 0 30 / 2 69 31-0, Fax: 0 30 / 2 69 31-2900
E-Mail: www.info@vdek.com
Internet: www.vdek.com


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Dezember 2018

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