Patientenrechte und Datenschutz e.V. - 28. Januar 2020
Über 600 Daten-Abfragen bei Krankenkassen in wenigen Tagen
Reges Interesse an Krankenkassen-Auskunft mit wenigen Klicks
Ein Team datenschutzbewusster Softwarespezialisten hat einen
Anfrage-Generator entwickelt, mit dem gesetzlich Versicherte einfach
erfahren können, was ihre Krankenkasse über sie gespeichert hat. Der
Generator gestattet es, mit wenigen Klicks eine rechtskonforme Anfrage
an die eigene Krankenkasse zu stellen. Er ist auf der Internetseite
des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e.V. unter
http://kassenauskunft.de erreichbar.
"Seit es die ersten Berichte über den Anfrage-Generator in Online-Medien und Zeitungen gab, wurden über 600 Anfragen bei den Krankenkassen damit erstellt. Benutzer haben Mängel in unseren Fehlermeldungen gefunden, die wir sofort beseitigt haben", bemerkt Dr. Bernhard Scheffold, Vorsitzender des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e.V.. "Unser Ziel ist, damit die Selbstbestimmung von Versicherten über ihre Patientendaten zu fördern."
Der Anfrage-Generator ist Open Source, d.h. der Quelltext kann im
Internet überprüft werden
(https://github.com/PhilLehmann/gesundheitsdatenbefreier). Es handelt
sich um ein Wordpress-Plugin ("Gesundheitsdatenbefreier"), das auch
andere Wordpress-Blogger in ihre Blogs einbinden können. "Wir sind
sehr erfreut, dass sich der von uns eingeschlagene Weg als richtig
herausstellt", meint Philipp Lehmann, der an der Umsetzung des
Projekts maßgeblich beteiligt war. "Gerade bei Anwendungen, die mit
sensiblen Daten umgehen, bietet Open Source die Chance einer
öffentlichen Überprüfung des Programms. Dadurch entsteht Vertrauen zu
einer Anwendung. Schon deswegen sollte es für öffentliche Stellen
verpflichtend sein, den Quellcode von Software offenzulegen, die für
sie erstellt wird."
Mittlerweile sind bei den ersten Benutzenden die Antworten der Krankenkassen eingegangen. "Die Antworten sind oft unvollständig und enthalten manchmal Fehldiagnosen, von denen die Versicherten nichts ahnten", berichtet der Jurist Jan Kuhlmann, der die Texte der Anwendung verfasst hat. "Die Krankenkassen sind noch nicht darauf eingestellt, Anfragen nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung zu beantworten. Wir haben den ersten Standard-Text für Versicherte veröffentlicht, die nach einer fehlerhaften Antwort am Ball bleiben wollen.
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Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. ist ein
Zusammenschluss von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, der
sich für die Wahrung der Patientenrechte im Zeitalter der
Digitalisierung einsetzt.
Dazu analysieren wir die Risiken, die sich aus der elektronischen
Gesundheitskarte in Verbindung mit der geplanten digitalen Vernetzung
im Gesundheitswesen (sog. "Telematikinfrastruktur") sowie anderen
Formen der Speicherung, Übermittlung, Verarbeitung und Verwendung
sensibler Patientendaten ergeben. Hieraus entwickeln wir Ansätze zur
Minimierung dieser Risiken.
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Quelle:
Patienterechte und Datenschutz e.V.
Pressemitteilung vom 28. Januar 2020
Breisacherstraße 37, 79106 Freiburg
E-Mail: kontakt@patientenrechte-datenschutz.de
Internet: www.patientenrechte-datenschutz.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Februar 2020
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