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MELDUNG/059: Leistung nur nach Kassenlage? - AOK protegiert stille Rationierung (BNG)


Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschland e.V.
Informationen aus der Gastroenterologie - Dienstag, 25. Mai 2010

Leistung nur nach Kassenlage?

AOK protegiert stille Rationierung


(25.05.2010) "Die von der AOK geforderte Kopplung der ärztlichen Vergütung an die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland bedeutet de facto eine Abkopplung der medizinischen Versorgung vom Behandlungsbedarf der Patienten", konstatiert Dr. Franz Josef Heil vom Berufsverband der niedergelassenen Gastroenterologen (bng).

AOK-Geschäftsführer Karl-Heinz Schönbach hat bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags auf die Kopplung der GKV-Gesamtausgaben für die Leistungserbringer an die Wirtschaftsentwicklung Deutschlands bis einschließlich 2013 gedrängt und damit eine auch vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen vertretene Forderung erneut unterstrichen. "Die Krankenkassen verfolgen eine rückwärtsgerichtete Strategie weg von der morbiditätsbedingten Vergütung", stellt Dr. Heil fest, "mit dem klar erkennbaren Ziel, das Morbiditätsrisiko wieder auf Ärzte und Patienten abzuschieben. Dies steht im Widerspruch zu ihrer Kernaufgabe, eben gerade die Risiken des Versorgungsbedarfs in der Bevölkerung solidarisch abzufangen."

Wenn Leistungen im Gesundheitswesen nur nach Kassenlage bezahlt werden, sind Einschränkungen bei notwendigen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen die unvermeidliche Konsequenz. Es ist nicht mehr gewährleistet, dass jeder Patient die Maßnahmen erhält, die er benötigt. Während des Ärztetages in Dresden hat Gesundheitsminister Philip Rösler Leistungseinschränkungen bzw. Priorisierung kategorisch abgelehnt. "Auch wenn wir glauben, dass Deutschland auf Dauer eine offene Diskussion über Priorisierung im Gesundheitssystem nicht vermeiden kann, halten wir eine heimliche Rationierung, zu der die AOK jetzt aufruft, für völlig inakzeptabel", so Dr. Heil.

Es kann nicht sein, dass in einem der reichsten Länder der Welt in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Bezahlung der ärztlichen Leistungen und damit auch die Vergütung der Medizinischen Fachangestellten in den Praxen trotz steigendem Versorgungsbedarf ohne medizinische Begründung beschnitten wird. Schließlich denkt ja auch niemand ernsthaft daran, die AOK-Gehälter wegen des Rückgangs der Krankenkasseneinnahmen zu kürzen.


Regelmäßige Informationen finden Sie auch auf unserer Internet-Seite:
www.gastromed-bng.de


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Quelle:
Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Mai 2010