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MELDUNG/096: Budgetierung der Koloskopie-Leistungen karikiert Gesetz ambulant vor stationär (BNG)


Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschland e.V.
Informationen aus der Gastroenterologie - Montag, 30. August 2010

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Gesetz karikiert ambulant vor stationär


(30.08.2010) Der jetzt bekannt gewordene Entwurf von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler für das neue GKV-Finanzierungsgesetz macht durch einseitige Mengenbegrenzungen bei den niedergelassenen Fachärzten die sinnvolle und kosteneffiziente Maßgabe "ambulant vor stationär" zu Makulatur.

In der Gastroenterologie ist von den Plänen vor allem die Behandlung von Darmerkrankungen durch Darmspiegelungen (Koloskopien) betroffen. Während im ambulanten Bereich die Menge der erbrachten Koloskopien in der Menge strikt beschränkt wird, dürfen Krankenhäuser unbegrenzt ihr Leistungsangebot in diesem Bereich weiter ausbauen. "Dabei hat die Verlagerung von komplexen, aufwändigen Endoskopie-Leistungen vom stationären in die Facharztpraxen in den vergangenen Jahren zu erheblichen Kosteneinsparungen geführt", betont Dr. Franz Josef Heil vom Vorstand des Berufsverbandes der niedergelassenen Gastroenterologen (bng). "Die ökonomischen und qualitativen Vorteile sind in unabhängigen Studien belegt worden."

In der Gastroenterologie haben sich in den letzten zehn bis 15 Jahren leistungsfähige Praxen mit hochmodernen Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten entwickelt, die flächendeckend die gastroenterologische Versorgung sichern und die Notwendigkeit und Häufigkeit von stationären Behandlungen erheblich reduzieren. Der Kostenaufwand, der bei der Koloskopie durch High-Tech-Geräte, Personal, Hygieneanforderungen und Qualitätsstandards entsteht, ist hoch. "Eine Budgetierung und die damit beabsichtigte bzw. unausweichlich entstehende Verminderung der Vergütung für die Koloskopie können die Gastroenterologen finanziell nicht verkraften", so Dr. Heil. Unklar ist bisher sogar, ob nicht auch die Darmspiegelung zur Krebsvorsorge, die effektivste Krebsvorsorgeuntersuchung überhaupt, von den Sparmaßnahmen betroffen sein wird.

Eine Budgetierung der Koloskopie-Leistungen führt zwangsläufig zu einer finanziellen Belastung der niedergelassenen Facharztpraxen, zu steigenden Wartezeiten für die Patienten sowie zur Rückverlagerung dieser Leistungen in den stationären Bereich und damit zu höheren Kosten für die Krankenkassen. "Das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein", erklärt Dr. Heil.


Regelmäßige Informationen finden Sie auch auf unserer Internet-Seite:
www.gastromed-bng.de


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Quelle:
Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschland e.V.
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Internet: www.gastromed-bng.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. September 2010