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MELDUNG/395: Rezepte - Eine üble Falle für Physiotherapeuten (Thieme)


Thieme Verlag / FZMedNews - Montag, 15. Oktober 2012

Rezepte - Eine üble Falle für Physiotherapeuten



fzm - "Untauglich für den Praxisalltag", "Ausbeutung", "Willkürherrschaft" - wenn das Gespräch auf die Rezeptprüfpflicht und die damit verbundenen Praktiken der gesetzlichen Krankenkassen kommt, schlagen die Wellen der Emotion bei Physiotherapeuten hoch. Denn allzu oft bekommen diese ihre geleistete Arbeit nicht bezahlt, weil das Rezept vom Arzt fehlerhaft ausgestellt wurde und daher von der Kasse "abgesetzt" wird. "Bei den betroffenen Therapeuten schürt das Existenzängste", sagt die Leitende Redakteurin Elke Oldenburg und plädiert in der Fachzeitschrift "physiopraxis" (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2012) dafür, endlich Rechtssicherheit zu schaffen.

"Dass es sinnvoll ist, ein Rezept auf Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen, streitet niemand ab", betont Elke Oldenburg. Aber bei über 300 Möglichkeiten, wie ein Rezept falsch ausgestellt werden kann, und bei einem Anteil von 20 bis 30 Prozent fehlerhafter Rezepte sei es fast unvermeidlich, dass dem Therapeuten ab und zu ein falsches Rezept unbemerkt durchrutscht. Und dann bekommt er nicht selten den Lohn trotz erbrachter Leistung nicht bezahlt.

Gerade bei Therapeuten mit einem hohen Anteil gesetzlich versicherter Patienten sitzt inzwischen die Angst im Nacken. Obwohl sie einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit für die Rezeptprüfung aufwenden, passiert es, dass sie in die Falle tappen. Es fehlt eine bundesweit einheitliche Prüfvereinbarung. Bei 145 gesetzlichen Krankenkassen und 16 Bundesländern kann der Überblick darüber, wo welche Regelung gilt, leicht verloren gehen. Besonders in Grenzregionen müssen Therapeuten aufpassen, in welchem Bundesland das Rezept letztlich abgerechnet wird. Während in einem Bundesland bemängelt wird, die Diagnose sei aus dem Heilmittelkatalog abgeschrieben, heißt es in einem anderen Bundesland, die Diagnose finde sich so ja gar nicht im Heilmittelkatalog. "Das hinterlässt den Geschmack von Willkür", kritisiert Elke Oldenburg. Die Kassen scheinen jeden noch so geringen Ermessensspielraum für sich zu nutzen - zu Lasten der Physiotherapeuten.

Auch die Patienten müssen zuweilen unter der jetzigen Praxis leiden. Wenn der Therapeut das Rezept bereits wegen eines falschen Buchstabens beim Indikationsschlüssel nicht einlösen darf, bedeutet das für den Patienten nicht nur eine Verzögerung der Behandlung, sondern auch einen zusätzlichen Gang zum Fach- oder Hausarzt. Gerade in ländlichen Gegenden fallen da schnell einmal Fahrtwege von 50 Kilometern an.


E. Oldenburg:
Modernes Raubrittertum
physiopraxis 2012; 7-8: S. 10

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Quelle:
FZMedNews - Montag, 15. Oktober 2012
Georg Thieme Verlag KG
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Oktober 2012