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MELDUNG/839: Seit Sommer 2016 können Ärzte in Baden-Württemberg ihre Patienten auf elektronischem Wege behandeln (idw)


Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. - 13.06.2017

Diagnose per Smartphone

Telemedizin als Chance für die zukünftige ärztliche Versorgung


München, 13. Juni 2017 - Seit Sommer 2016 können Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg ihre Patienten auf elektronischem Wege via Telemedizin behandeln. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat dafür grünes Licht gegeben. Dieser Beschluss wurde auch beim 120. Deutschen Ärztetag 2017 von der großen Mehrheit als zukunftsweisend bestätigt. Die Telemedizin als Behandlungsmethode stößt auf eine große Nachfrage bei Patienten, Krankenkassen und Industrie. Zudem ist sie eine Chance, dem drohenden Ärztemangel zu begegnen.

Telemedizin als Modellprojekt

Die Fernbehandlung von Patienten soll zunächst in Modellprojekten erprobt werden. Diese müssen zuvor von der zuständigen Landesärztekammer genehmigt und evaluiert werden. Dabei ist eine wichtige Bedingung, dass bestehende medizinische Standards unbedingt eingehalten werden, auch wenn telemedizinische Angebote nur eine Ergänzung und ein freiwilliges Leistungsangebot darstellen.

Modelle der Fernbehandlung

Eines der verbeitesten Modelle der Fernbehandlung ist und bleibt das Telefonat. "Nach telefonischer Anamnese und Befunderhebung, gegebenenfalls unterstützt durch via Smartphone übertragene Fotos, stellen die Ärzte eine Diagnose, führen eine individuelle Beratung durch und leiten die Therapie ein", so Dr. Ulrich Clever, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Dabei muss der Patient über die besonderen Bedingungen der Fernbehandlung aufgeklärt werden.

Verschreibung von Medikamenten problematisch

Bei einer Fernbehandlung könnte sich die Verschreibung von Arzneimitteln als besonders problematisch erweisen: Das deutsche Arzneimittelgesetz erlaubt nur dann eine Medikamentenverordnung, wenn der Arzt den Patienten persönlich kennt. Für den Erfolg von telemedizinischen Modellprojekten ist daher die Modifizierung des Arzneimittelgesetzes beziehungsweise die Einführung von Ausnahmeregelungen unabdingbar.

Dermatologie besonders geeignet für eine Fernbehandlung

Dermatologische Erkrankungen lassen sich durch Digitalkameras und Smartphones bildlich sehr gut darstellen. Deshalb ist die Dermatologie besonders gut für den Einsatz in der Telemedizin geeignet. "Diagnosen mittels Teledermatologie sind zuverlässig und genau", erklärt Dr. Wobbeke Weistenhöfer von der Uni Erlangen.

Teledermatologie in der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Für die Arbeitsmedizin stellt die Teledermatologie ebenfalls neue Chancen dar: Die Technik ermöglicht es, auch minimale Hautveränderungen, also beispielsweise Frühformen des Handekzems, zu erkennen und zu dokumentieren. Die Betriebsärzte können bei der Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Berufsdermatologen über eine räumliche Distanz konsultieren und zeitnah eine Diagnose stellen. Dr. Weistenhöfer sieht darin eine Möglichkeit, Arbeitsausfälle zu vermeiden und Produktionskosten zu sparen.


Mehr zum Thema "Telemedizin" und "Teledermatologie" lesen Sie in den Praxisbeiträgen von Dr. Oliver Erens und Dr. Wobbeke Weistenhöfer in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Umweltmedizin" (ASU):
https://www.asu-arbeitsmedizin.com

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www.dgaum.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution1772

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.
Dr. Thomas Nesseler, 13.06.2017
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juni 2017

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