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POLITIK/2097: Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs (pro familia magazin)


pro familia Magazin 03/2022

• Bundestag beschließt Streichung des §219a StGB

• Bundesländer wollen Schwangerschaftsabbruch neu regeln


Bundestag beschließt Streichung des §219a StGB

Am 24. Juni 2022 hat der Deutsche Bundestag die Streichung des §219a StGB aus dem Strafgesetzbuch beschlossen. Endlich ist der Strafrechtsparagraph Geschichte, der die Informationsrechte von Ratsuchenden und Ärzt*innen so lange verletzt hat. Nun können Ärzt*innen niedrigschwellig im Netz darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, mit welcher Methode sie das tun, und sie können zusätzliche Informationen zur Verfügung stellen, die sie für die Patient*innen als wichtig erachten. pro familia ist davon überzeugt, dass viele Praxen und Kliniken ihr Angebot künftig online sichtbar machen werden, um ihren Patient*innen einen Zugang zu allen wichtigen Informationen rund um den medizinischen Eingriff Schwangerschaftsabbruch zu ermöglichen. Der pro familia Bundesverband hat die wichtigsten Fragen und Anliegen ungewollt Schwangerer aus der Beratungserfahrung heraus zusammengestellt, um eine Hilfestellung geben, mit welchen Informationen, Textbausteinen und Links Praxen und Kliniken die Informationen auf ihrer Homepage erweitern können. Interessierte Ärzt*innen können sich an die nächste pro familia Beratungsstelle wenden oder das Infoblatt beim pro familia Bundesverband anfordern.

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Bundesländer wollen Schwangerschaftsabbruch neu regeln

Die 32. Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz der Länder (GFMK) plädiert dafür, den Schwangerschaftsabbruch zeitgemäß neu zu regeln. Die Konferenz betonte in ihrem Beschluss vom 1. Juli 2022 den hohen Stellenwert des legalen und sicheren Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen für die reproduktive Gesundheit als unveräußerliches Menschenrecht von Frauen. Die Aufhebung des §219a StGB sei ein erster wichtiger Schritt gewesen. In einem zweiten Schritt müsse die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag vorgesehene Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin nun zügig einsetzen. Dabei solle die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches prioritär behandelt werden. Grundlage solle der bestehende gesellschaftliche Kompromiss für eine autonome Entscheidung der betroffenen Frauen über die Fortsetzung einer Schwangerschaft innerhalb der Fristenlösung sein. In die Kommission sollten neben Expert*innen aus der Wissenschaft auch Vertreter*innen der Praxis einbezogen werden.

Die Konferenz hat außerdem den Bund aufgefordert, eine interministerielle Arbeitsgruppe einzurichten, die die gegenwärtigen Rahmenbedingungen für die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch überprüft. Dies sei nötig, um angesichts des bereits begonnenen Generationenwechsels sowie der allgemeinen Veränderungen in der medizinischen Versorgungslandschaft eine angemessene medizinische Versorgung im Schwangerschaftskonflikt auch für die Zukunft sicherzustellen. Es müssten geeignete Instrumente geschaffen werden, damit der Sicherstellungsauftrags durch die Länder erfüllt werde, so die GFMK. Außerdem müsse eine sachgerechte und rechtssichere Grundlage für die Vornahme medikamentöser Schwangerschaftsabbrüche - auch im Rahmen telemedizinischer Angebote erarbeitet werden.

https://t1p.de/p7lxx

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Quelle:
pro familia Magazin 03/2022, 50. Jahrgang, Seite 4-5
Herausgeber und Redaktion:
pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung,
Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V., Bundesverband
Mainzer Landstraße 250-254, 60326 Frankfurt am Main
Telefon: 069/269 57 79-0, Fax: 069/269 57 79-30
E-Mail: info@profamilia.de
Internet: www.profamilia.de
 
Erscheinungsweise: Vierteljährlich
Einzelheft: 5,10 Euro zuzüglich Versandkosten und einschl. MwSt.
Jahresabonnement: 19,50 Euro (Ausland 21,50 Euro) und einschl. MwSt.

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick zum 1. Oktober 2022

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