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STELLUNGNAHME/087: Südwest-Ärzte fordern nachhaltige Klinik-Finanzierung (LÄK Baden-Württemberg)


Landesärztekammer Baden-Württemberg - 29. Juli 2015

Südwest-Ärzte fordern nachhaltige Klinik-Finanzierung


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg befürchtet Verschlechterungen in der Krankenhaus-Versorgung. Die Kammer-Vertreterversammlung sprach sich zudem für die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte an Asylbewerber und Flüchtlinge aus. Gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit Sterbehilfe lehnten die Delegierten ab.

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat bei ihrer jüngsten Sitzung (am vergangenen Samstag, 25.07.2015) die Bundesregierung und den Bundestag aufgefordert, das Krankenhausstrukturgesetz eingehend zu überarbeiten und Krankenhäuser nachhaltig zu finanzieren. Der Reformentwurf der Bundesregierung sehe derzeit statt dringend notwendiger zusätzlicher Mittel im Ergebnis massive Kürzungen ab 2017 vor.

"Wenn das Krankenhausstrukturgesetz in der aktuell vorliegenden Form verabschiedet wird, werden den Krankenhäusern in Baden-Württemberg Jahr für Jahr mindestens 125 Millionen Euro fehlen. Bei einem Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten von zirka 60 % wird diese Kürzung unweigerlich zu Lasten des Personals und damit zu Lasten der Qualität gehen. Leidtragende werden dann in erster Linie die Beschäftigten und damit auch die Patienten sein", heißt es in der Entschließung der Vertreterversammlung.

In einem weiteren Beschluss forderten die Delegierten, dass in Baden-Württemberg Asylbewerber und Flüchtlinge flächendeckend mit ihrer Ersterfassung und unabhängig von ihrem Status eine elektronische Gesundheitskarte erhalten. Die zeitaufwändige Einzelbeantragung eines Behandlungsscheines verursache nicht nur unnötige Kosten durch einen hohen Verwaltungsaufwand, sondern behindere auch eine zeitnahe patientengerechte medizinische Versorgung.

Ferner stellten die Delegierten fest, dass zur Altersbestimmung von unbegleiteten jugendlichen Asylbewerbern medizinische Methoden (wie radiologische Untersuchungen der Handwurzelknochen, des Schlüsselbein-Brustbeingelenks oder des Zahnstatus sowie die Inaugenscheinnahme des Genitalbereichs) ungeeignet sind. Es gebe herfür keine medizinische Indikation.

In einem weiteren Beschluss fordert die Landesärztekammer Baden-Württemberg den Bundesgesetzgeber auf, im Zusammenhang mit Sterbehilfe beziehungsweise dem sogenannten "assistierten Suizid" keine neuen gesetzlichen Regelungen - weder im Strafgesetzbuch noch im Bürgerlichen Gesetzbuch - vorzunehmen. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind nach Überzeugung der Delegierten ausreichend.

Die Delegierten stellten dazu fest: "Letzte, höchst individuelle Fragen und Entscheidungen den eigenen Tod betreffend müssen als oberstes Gut und auf der Basis einer umfassend informierten Selbstbestimmung am Lebensende angestrebt werden und dann in der Entscheidungshoheit des Sterbenden und im Einvernehmen mit seinen Angehörigen verbleiben. Damit wird von der Ärzteschaft der Suizid weder als Ausweg idealisiert, noch der Beliebigkeit preisgegeben. Im Gegenteil: Mit ihrer aktiven Beteiligung verstehen sich die Ärzte als wichtiger Teil der Suizidprävention. Da Suizid nicht strafbar ist, kann auch die Beihilfe zum Suizid nicht strafbar sein. Dem säkularen Staat steht, anders als einer Glaubensgemeinschaft, eine moralische Bewertung des Suizids nicht zu. Auf strafrechtliche Regelungen sollte deshalb gänzlich verzichtet werden."

Diese und weitere Beschlüsse der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg sind im Volltext im Internetauftritt der Kammer nachzulesen:
www.ärztekammer-bw.de


Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist es primäre Aufgabe der Ärztekammer, die beruflichen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen. Hinzu kommt die Beratung von Politik und Verwaltung, die Förderung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung und die Förderung der ärztlichen Fort- und Weiterbildung. Außerdem ist die Standesvertretung verantwortlich für die Entwicklung und Anwendung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung, die Überwachung der Berufspflichten der Mitglieder, das Einsetzen der Berufsgerichtsbarkeit sowie die Organisation des Ausbildungswesens der Arzthelferinnen.

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Quelle:
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Presseinformation vom 29. Juli 2015
Ärztliche Pressestelle
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Internet: www.aerztekammer-bw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. August 2015

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