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STELLUNGNAHME/201: Zur Verabschiedung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes im Bundestag (VDEK)


Verband der Ersatzkassen e. V. - 14. März 2019

TSVG-Verabschiedung im Bundestag

vdek zu TSVG:
Kürzere Wartezeiten - aber Mehrkosten in Milliardenhöhe und gravierende Eingriffe in Rechte der Selbstverwaltung


Berlin - Zur heutigen Verabschiedung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) im Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

"Das TSVG enthält viele Regelungen, die die Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten verbessern werden. Der Gesetzgeber geht nun endlich die Probleme bei Terminvergabe und Wartezeiten in den Arztpraxen an und hat geeignete Lösungsansätze vorgelegt - von der Erhöhung der Mindestsprechstunden von 20 auf 25 pro Woche bis zur besseren Erreichbarkeit der Terminservicestellen, die ab Frühjahr 2019 rund um die Uhr (24/7) bundesweit unter der Rufnummer 116 117 sowie online erreichbar sind.

Das TSVG führt aber auch zu deutlichen Mehrkosten; allein im Bereich der ärztlichen Versorgung sind dies jetzt bis zu 1,2 Milliarden Euro im Jahr. Angesichts dieser Höhe erwartet der vdek, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) den Gesetzesauftrag vollumfänglich umsetzen, deutliche Verbesserungen hinsichtlich der Terminvermittlung und der Wartezeiten schaffen und eine Bevorzugung von Privatversicherten bei der Terminvergabe in den Arztpraxen beenden.

Erfreulich ist, dass die einzelnen Krankenkassen weiterhin gezielt Selbsthilfeprojekte fördern können - wenn auch in geringerem Umfang als bislang. Die geplante Abschaffung der Einzelförderung zugunsten einer reinen kassenübergreifenden Pauschalförderung hätte bedeutet, dass die Vielfalt bei den Projekten empfindlich gelitten hätte und die Umsetzung vor Ort enorm erschwert worden wäre.

Nicht akzeptabel sind die Eingriffe der Politik in die Entscheidungskompetenzen der gemeinsamen Selbstverwaltung. In der gematik kann das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) jetzt als Mehrheitsgesellschafter die Entscheidungen mit 51 Prozent allein herbeiführen, die dann die Krankenkassen ohne Entscheidungsrechte allein aus ihren Beitragsgeldern zahlen müssen. Nicht nachvollziehbar ist auch, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in Zukunft weitgehend alleine die Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) festlegen soll. Die Krankenkassen sollten hier mitgestalten dürfen. Schließlich tragen sie nicht nur die Kosten für die ePA, sondern haben bereits praktische Erfahrungen gemacht."

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Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

- Techniker Krankenkasse (TK)
- BARMER
- DAK-Gesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
- hkk - Handelskrankenkasse
- HEK - Hanseatische Krankenkasse

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen "Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen "Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V." (VdAK).

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Quelle:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressemitteilung vom 14. März 2019
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Telefon: 0 30 / 2 69 31-0, Fax: 0 30 / 2 69 31-2900
E-Mail: www.info@vdek.com
Internet: www.vdek.com


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. März 2019

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