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STELLUNGNAHME/277: 2. Bevölkerungsschutzgesetz - Oberstes Gebot ist Patientensicherheit für alle (Aktionsbündnis Patientensicherheit)


Aktionsbündnis Patientensicherheit - 27. April 2020

Versorgungslücken während der Pandemie - APS appelliert: Oberstes Gebot ist Patientensicherheit für alle Patienten in allen Versorgungsprozessen


Berlin. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) hat das aktuell geplante Gesetz zur Pandemiebekämpfung zum Anlass genommen, um eine wesentliche Weiterentwicklung der derzeitigen Krisenbewältigung anzuregen. Ausgangspunkt sind Meldungen über schwerwiegende Versorgungslücken sowohl bei der Nachsorge von Corona-Patienten nach der Intensivbehandlung als auch von Menschen mit anderen Erkrankungsbildern. Diese Lücken können im Interesse der Patientensicherheit keinesfalls über die zu erwartende Dauer der Corona-Krise hinweg toleriert werden. Dazu stellt das APS vor, wie Methoden, Ansatzpunkte und Sichtweisen der Patientensicherheit auf jeder Ebene zur besseren Patientenversorgung während der Krise beitragen können.

Aller Voraussicht nach wird sich die Corona-Krise noch viele Monate fortsetzen und kann demnach nicht als kurzfristige Ausnahmesituation behandelt werden. Das APS regt mit seiner Stellungnahme an, schon jetzt Maßnahmen zu ergreifen, die das Gesundheitswesen bestmöglich auf die Bewältigung dieser lang andauernden Krise einstellen können ("Coping-Strategie"). Wichtig ist dabei, das entstandene Missverhältnis aufzulösen: Denn während wir auf der eine Seite Lücken bei der Versorgung von Notfällen, chronisch Kranken und in der Nachsorge der Covid-Patienten haben, gibt es andererseits vollkommen unausgelastete Kliniken und Einrichtungen, die sogar Kurzarbeit anmelden müssen. Dazu macht das APS in seiner Stellungnahme konkrete Vorschläge mit folgenden Kernpunkten:

• Strukturierte Erhebung von Versorgungslücken durch eine zentrale Meldestelle, an die sich Patienten, Angehörige, Beschäftigte und Institutionen des Gesundheitswesens melden können

• Klares Vorgehen bei der Aufforderung zum Handeln an die lokalen Akteure und Nachhalten von Resultaten

• Einfordern von regionalen Kooperationen statt Konkurrenz innerhalb und zwischen den Versorgungssektoren

• Herstellung von öffentlicher Transparenz über die Versorgungsangebote, damit gezielt Corona-spezifische und andere Versorgungsangebote aufgesucht werden können

• Neuausrichtung bei der Aufklärung und Information der Bevölkerung

• Gezielter Einsatz von Digitalisierung und Qualitätsprüfungen, um vermeidbare Risiken abzuwenden

"Wir dürfen nicht während der Corona-Krise Menschenleben gefährden, weil sie in Versorgungslücken geraten, oder weil Kriterien der Patientensicherheit und Qualitätssicherung ohne Not über Bord geworfen werden", appelliert Dr. med Ruth Hecker, Vorsitzende im APS. "Ich höre jetzt täglich von dramatischen Versorgungsabbrüchen für Patienten: stationär, ambulant oder auch in den Pflegeheimen. Mit unseren Hinweisen und konstruktiven Vorschlägen wollen wir dazu beitragen, eine sichere Versorgung für alle Patienten zu ermöglichen." Dazu müsse konsequent nach den Prinzipien und Methoden der Patientensicherheit gehandelt werden - auf jeder Ebene bis hin zur Bundespolitik.

"Wir möchten unseren Dank und unsere Hochachtung für das bisherige Krisenmanagement der Regierung und den vielen Institutionen des Gesundheitswesens zum Ausdruck bringen", betont Heike Morris, stellvertretende Vorsitzende im APS. Aber gerade in der Krise gelten die Maxime des APS besonders, aus Fehlern und Erfahrungen zu lernen. Fehlentwicklungen und Übersteuerung in der jetzigen Ausnahmesituation seien verständlich, wichtig sei aber auch, sehr schnell daraus zu lernen und zu reagieren.

"Mir ist besonders wichtig, dass die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Krise gezielt und sinnvoll eingesetzt werden", sagt Marcel Weigand, Generalsekretär im APS und nennt ein Beispiel: "Die Ansätze und Verordnungen der Bundesregierung zur Ermöglichung von digitalen Arzt-Patienten-Kontakten sind sehr sinnvoll. Das Infektionsrisiko für Patienten und das medizinische Personal wird aber nur dann konsequent reduziert, wenn weder das Papier-Rezept in der Arztpraxis abgeholt noch die Krankenversichertenkarte dort eingesteckt werden muss."

Die gesamte Stellungnahme des APS zur Formulierungshilfe für ein Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist abrufbar unter:

https://www.aps-ev.de/Presse/sn_aps_formulierungshilfe_corona/

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Über das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS):

Vertreter der Gesundheitsberufe, ihrer Verbände, der Patientenorganisationen sowie aus Industrie und Wirtschaft haben sich im Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Plattform zur Verbesserung der Patientensicherheit in Deutschland aufzubauen. Zusammen entscheiden und tragen sie die Projekte und Initiativen des Vereins.

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) wurde im April 2005 als gemeinnütziger Verein gegründet. Es setzt sich für eine sichere Gesundheitsversorgung ein und widmet sich der Erforschung, Entwicklung und Verbreitung dazu geeigneter Methoden.

Mehr Informationen finden Sie unter
www.aps-ev.de

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Quelle:
Aktionsbündnis Patientensicherheit
Pressemitteilung vom 27. April 2020
Am Zirkus 2, 10117 Berlin
Telefon: 030/36 42 816-0, Fax: 030/36 42 816-11
E-Mail: info@aps-ev.de
Internet: www.aps-ev.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. April 2020

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