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KASSEN/782: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 26.01.2011 (KBV)


KBV-Kompakt - Kurznachrichten aus der KBV vom 26. Januar 2011


→  Rösler ruft Pharmaindustrie zum Lieferboykott auf
→  Bund und Länder legen gemeinsam Eckpunkte zum Versorgungsgesetz vor
→  Einigung im Sinne der Patienten und Ärzte
→  Müller kritisiert neue Heilmittel-Richtlinie
→  Bayerns niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten wählen neuen KV-Vorstand
→  Neue Vorstandsvorsitzende in Niedersachsen gewählt
→  Metke: Kodierrichtlinien basieren auf gesetzlichen Vorgaben
→  GBA-Beschlüsse lassen Ausnahmen zu
→  GBA regelt Verfahrensordnung für frühe Arzneimittel-Nutzenbewertung
→  Gericht: Kündigung des Hausarztvertrages der AOK Bayern ist rechtmäßig
→  Rösler besucht Gesundheitsmesse Arab Health in Dubai

Raute

___Aus Berlin___

Rösler ruft Pharmaindustrie zum Lieferboykott auf

Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) hat an die Pharmaindustrie appelliert, dass Betäubungsmittel Thiopental nicht in die USA zu liefern. Das Mittel wird in den Vereinigten Staaten bei Hinrichtungen verabreicht. Seit einiger Zeit kommt es zu Lieferengpässen, da das Betäubungsmittel nicht mehr in den USA produziert wird. Unterstützung erhält Rösler auch von der Bundesärztekammer (BÄK). "Wir appellieren an die Pharmaindustrie, ethisches Gewissen zu zeigen und die Hinrichtungen in den USA zu boykottieren", so der Menschenrechtsbeauftragte der BÄK, Dr. Frank Ulrich Montgomery. Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller schloss sich Röslers Aufruf an: "Sollten entsprechende Lieferanfragen hier eintreffen, werden sie abgelehnt", so eine Verbandssprecherin. In Deutschland gibt es momentan vier Hersteller von Thiopental. Diese begrüßten grundsätzlich den Appell des Bundesgesundheitsministers. Jedoch wies Henric Wassmer, Geschäftsführer der Pharmafirma Inresa, die das Betäubungsmittel herstellt, auf eventuelle Lücken im System hin: "Wenn wir Großhändler oder Internetapotheken beliefern, können wir nicht ausschließen, dass das Mittel in den USA landet." Das Bundesgesundheitsministerium und das Europaparlament sehen derzeit keine Möglichkeit, Lieferungen an die USA rechtlich zu verbieten.

(Pressemitteilung der Bundesärztekammer, 24. Januar ; Financial Times Deutschland, 25. Januar)


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Bund und Länder legen gemeinsam Eckpunkte zum Versorgungsgesetz vor

Das Bundesgesundheitsministerium will zusammen mit den Ländern Ende April erste Eckpunkte für das geplante Versorgungsgesetz vorstellen. Bund und Länder wollen demnach gemeinsam die Bedarfsplanung bei niedergelassenen Ärzten reformieren, wie die Ärzte Zeitung berichtet. Die Unionsfraktionen hatten vergangene Woche ein Papier mit 14 Punkten veröffentlicht. Aus dem Umfeld von Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) hieß es laut Zeitungsbericht, das Unionspapier sei ein "Debattenbeitrag". Federführend bei einem Versorgungsgesetz sei aber das Ministerium. Neben der KBV begrüßte auch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg große Teile des Papiers. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) dagegen forderte, kein zusätzliches Geld in die ärztliche Versorgung zu stecken.

(Ärzte Zeitung, 20. Januar; Pressemitteilung der KV Baden-Württemberg, 20. Januar; Pressemitteilung des vdek, 20. Januar)

Raute

___Aus KBV und KVen___

Einigung im Sinne der Patienten und Ärzte

Haus- und Heimbesuche werden ab dem 1. April besser vergütet. Auf entsprechende Maßnahmen hat sich der Bewertungsausschuss, bestehend aus der KBV und den gesetzlichen Krankenkassen, geeinigt. Die Neuerungen kommen sowohl Patienten als auch Haus- und Fachärzten zugute. Haus- und Heimbesuche werden künftig aus dem Regelleistungsvolumen heraus genommen und zum vollen Preis der Euro-Gebührenordnung honoriert. Dazu erklärte KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller: "Wir haben erreicht, dass insbesondere die wachsende Zahl älterer Patienten profitiert, aber auch die Ärzte, die diese versorgen." Bereits abgeschlossene regionale Vereinbarungen zur Förderung von Heimbesuchen bleiben von der neuen Regelung unberührt. Des Weiteren vereinbarten KBV und Kassen, bestimmte Facharztgruppen, beispielsweise Orthopäden und Augenärzte, bei überproportionalen Honorarverlusten zu stützen. "Wir sind zufrieden mit den Ergebnissen dieses Bewertungsausschusses", lautete das abschließende Urteil des KBV-Vorstandsvorsitzenden, Dr. Andreas Köhler, zu den Neuerungen.

(KBV-Pressemitteilung, 26. Januar; Agenturmeldung, 26. Januar)


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Müller kritisiert neue Heilmittel-Richtlinie

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine neue Heilmittel-Richtlinie verabschiedet - gegen die Stimmen der KBV. Dazu erklärte Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller: "Inhaltlich sind wir für den Beschluss, da es unter anderem um die Versorgung von Menschen mit dauerhaften schweren Behinderungen geht. Trotzdem haben wir dagegen gestimmt, weil die Wirtschaftlichkeitsprüfung für Ärzte bei Langzeitverordnungen bestehen bleibt." Müller kritisiert: "Wir haben es mit einer widersinnigen Situation zu tun: Die Krankenkasse genehmigt die Verordnung, doch das wirtschaftliche Risiko bleibt beim Arzt. Die KBV hat den Gesetzgeber bereits wiederholt auf dieses Manko aufmerksam gemacht, dieser hat aber nicht gehandelt. Immerhin konnten wir eine zusätzliche ärztliche Begründung zum Heilmittelrezept, also einen Zuwachs an Bürokratie, verhindern."

Die neue Heilmittel-Richtlinie ermöglicht es Menschen mit dauerhaften schweren Behinderungen unter anderem, von ihrer Krankenkasse eine langfristige Genehmigung von Heilmittelbehandlungen zu bekommen - ohne dass dafür eine erneute Überprüfung des Behandlungsbedarfs notwendig ist.

(Pressemitteilung der KBV, 20. Januar; Pressemitteilung des GBA, 20. Januar)


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Bayerns niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten wählen neuen KV-Vorstand

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bayerns hat Dr. Wolfgang Krombholz zum neuen Vorstandsvorsitzenden gewählt. Er gilt als Vertrauter des kürzlich zurückgetretenen langjährigen Vorsitzenden des Bayerischen Hausärzteverbandes, Dr. Wolfgang Hoppenthaller. Dr. Pedro Schmelz ist zum ersten Stellvertreter und Dr. Ilka Enger zur zweiten Stellvertreterin der größten KV Deutschlands bestimmt worden.

(Pressemitteilung der KV Bayerns, 22. Januar)


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Neue Vorstandsvorsitzende in Niedersachsen gewählt

Der Jurist Mark Barjenbruch ist zum neuen Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Niedersachsen gewählt worden. Stellvertretender Vorsitzender ist der Hausarzt Dr. Jörg Berling. Barjenbruch, der zuvor Hauptgeschäftsführer der KV war, und Berling vertreten rund 13.600 niedersächsische Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeuten für die kommenden sechs Jahre.

(Pressemitteilung der KV Niedersachsen, 21. Januar)


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Metke: Kodierrichtlinien basieren auf gesetzlichen Vorgaben

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg, Dr. Norbert Metke, hat die klare gesetzliche Verpflichtung für die Organe der Selbstverwaltung zur Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) betont. Metke wies auch darauf hin, "dass durch die AKR ein Teil des Risikos der Morbidität von den Ärzten an die Krankenkassen zurückgegeben wird und mehr Geld für die ambulante Versorgung zur Verfügung gestellt werden muss, wenn die Morbidität der Bevölkerung steigt." Die neue Vorstandsvorsitzende der KV Rheinland-Pfalz, Dr. Sigrid Ultes-Kaiser, äußerte sich ähnlich. Sie gab zu bedenken, "dass die Forderung nach der Vergütung der ärztlichen Leistung analog zur vorhandenen Morbidität aus der Ärzteschaft kam."

(Pressemitteilung der KV Baden-Württemberg, 21. Januar; Facharzt.de, 25. Januar)

Raute

___Aus den Verbänden___

GBA-Beschlüsse lassen Ausnahmen zu

Unter bestimmten Voraussetzungen haben gesetzlich Krankenversicherte auch auf vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) ausgeschlossene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden einen Anspruch. Ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Dezember 2005, der sogenannte Nikolaus-Beschluss, hat der GBA nun in seinen Richtlinien zur Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung und Krankenhausbehandlung sowie in seiner Verfahrensordnung umgesetzt. Laut Nikolaus-Beschluss besteht ein Anspruch zulasten der gesetzlichen Krankenkassen dann, wenn die Erkrankung einen "hinreichenden Schweregrad" aufweist, ein Nachweis der "hinreichenden Erfolgsaussicht" der jeweiligen Behandlungsmethode vorliegt und es keine Behandlungsalternative gibt.

(Pressemitteilung des GBA, 20. Januar)


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GBA regelt Verfahrensordnung für frühe Arzneimittel-Nutzenbewertung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat seine Verfahrensordnung erweitert und damit die Voraussetzungen für eine frühe Arzneimittel-Nutzenbewertung geschaffen. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Verfahrensordnung genehmigt. Darin hat der GBA die Schritte der Nutzenbewertung detailliert festgelegt - insbesondere, welchen Anforderungen der Nachweis des Zusatznutzens, die Bestimmung der Vergleichstherapie und das vom pharmazeutischen Unternehmen einzureichende Dossier genügen müssen. Seit dem 1. Januar 2011 müssen sich in Deutschland neu zugelassene Arzneimittel einer frühen Nutzenbewertung unterziehen. Hersteller sind verpflichtet, dem GBA Dossiers auf Grundlage der Zulassungsunterlagen sowie aller Studien zu den Arzneimitteln vorzulegen, die einen Zusatznutzen des Medikaments im Vergleich zu einer vom GBA bestimmten zweckmäßigen Vergleichstherapie belegen müssen.

(Pressemitteilung des GBA, 20. Januar; Ärzte Zeitung, 24. Januar)


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Gericht: Kündigung des Hausarztvertrages der AOK Bayern ist rechtmäßig

Die Kündigung des Hausarztvertrages der AOK Bayern mit dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) ist laut einem Eilbeschluss des Sozialgerichtes München rechtmäßig und wirksam. Die AOK war demnach berechtigt, wegen schwerwiegender Vertragsverletzungen des BHÄV den Versorgungsvertrag zum 31. Dezember 2010 fristlos zu kündigen, teilte das Gericht in einer Pressemeldung mit. Der Verband habe mit dem angedrohten Systemausstieg eine Drohkulisse aufgebaut und in Kauf genommen, dass die Versorgung in Bayern zumindest vorübergehend und in Teilen nicht mehr sichergestellt gewesen wäre. Der BHÄV kündigte an, in die nächste Instanz zu gehen und vor dem Landessozialgericht Beschwerde einzulegen.

(Pressemitteilung des Sozialgerichtes München, 21. Januar; Rundfax des BHÄV, 24. Januar)

Raute

___Aus der Welt___

Rösler besucht Gesundheitsmesse Arab Health in Dubai

Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler hat sich bei einem Besuch der Gesundheitsmesse Arab Health in Dubai mit dem Gesundheitsminister der Vereinigten Arabischen Emirate, Dr. Hanif Hassan Ali, auf eine engere Zusammenarbeit beider Länder verständigt. Eine entsprechende Erklärung haben Rösler und Ali im Emirat Dubai unterzeichnet. Vor allem bei der Telemedizin und der Krankenhausplanung sowie auf politischer Ebene wollen beide Länder stärker kooperieren. Die Arab Health ist die zweitgrößte Gesundheits- und Medizinmesse der Welt. Mit insgesamt 323 Unternehmen aus den Bereichen Medizintechnik, Pharmazie und Zahnmedizin ist Deutschland die bedeutendste Ausstellernation auf der Messe.

(Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit, 25. Januar)

Raute

Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt vom 26. Januar 2011
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dr. Andreas Köhler (1. Vorsitzender der KBV, v.i.S.d.P.)
Redaktion:
Dezernat Kommunikation der KBV
Tel: 030 / 4005 - 2203
Fax: 030 / 4005 - 27 2203
E-Mail: ivelikova@kbv.de, sschramm@kbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Januar 2011