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POLITIK/1666: Reduzierung von Drogentodesfällen bleibt Ziel der Gesundheitspolitik (BMG)


Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung - Montag, 20. Juli 2009

Reduzierung von Drogentodesfällen bleibt Ziel der Gesundheitspolitik

Das Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung tritt am 21. Juli 2009, dem Nationalen Gedenktag für verstorbene Drogenabhängige, in Kraft


Am 21. Juli 2009 gedenken wieder in über 40 Städten vor allem engagierte Elterninitiativen der Menschen, die an den Folgen ihrer Drogenabhängigkeit verstorben sind. Auch 2008 ist die Zahl der Drogentodesfälle erneut angestiegen, auf 1.449 Menschen. Diese Zahl macht deutlich, das es weiterhin erhebliche Risiken gibt, an Überdosierungen, an Folgen von Infektionskrankheiten wie Hepatitis und AIDS oder an Mischkonsum verschiedener Drogen zu versterben.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, erklärt dazu: "Dieser Tag macht uns erneut bewusst, dass hinter den puren Zahlen der Drogenstatistik die Einzelschicksale von Menschen und ihren Angehörigen stehen und wieviel Leid damit verbunden ist. Diese Todesfälle bestärken uns darin, das wir unsere Bemühungen fortsetzen müssen, möglichst viele Menschenleben zu retten. Denn jeder Drogentote ist einer zu viel! Es muss das Ziel der Drogenpolitik sein, die Drogenabhängigen mit Hilfeangeboten bestmöglich zu erreichen."

Besonders Heroinabhängige mit einer langen Suchtkarriere werden nur schwer durch die bestehenden Behandlungsangebote erreicht.

Dazu erklärt Sabine Bätzing: "Überlebenshilfen und Maßnahmen zur Schadensreduzierung können dazu beitragen, die Zahl der Todesopfer unter diesen Suchtkranken zu reduzieren und die Folgeschäden des Suchtmittelkonsums zu begrenzen. Die Vermeidung von HIV- und Hepatitis-C-Infektionen ist dabei ein wichtiges Ziel. Drogenkonsumräume sind ein bewährter Bestandteil der Überlebenshilfe und nehmen zudem eine Brückenfunktion in weiterführende Angebote der Drogenhilfe ein. Eine wichtige Behandlungsform ist auch die Substitutionsbehandlung mit Methadon und Buprenorphin. Das endlich vom Bundestag beschlossene und am 10.Juli 2009 vom Bundesrat gebilligte Gesetz zur diamorphin-gestützten Substitutionsbehandlung für Schwerstopiatabhängige wird die Implementierung dieser Behandlung in die Regelbehandlung erleichtern und ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Verringerung der Sterblichkeitsrate bei Schwerstdrogenabhängigen. Das Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung tritt am 21. Juli 2009 in Kraft."


Hintergrund:

Viele Drogenabhängige befinden sich in schlechter gesundheitlicher und psychischer Verfassung. Chronische Atemwegs-, Magen-Darm- und Herzerkrankungen sind weit verbreitet. Über zwei Drittel haben eine Hepatits-C-Infektion und 40% eine Hepatitis-B-Infektion. Auch wenn die Zahl der HIV-Infektionen unter 10% liegt, ist das ein Vielfaches von HIV-Infektionen in der Gesamtbevölkerung. Über zwei Drittel leiden unter psychischen oder psychiatrischen Erkrankungen wie Depressionen, Ängsten oder Psychosen; viele haben ein Gefühl der Perspektivlosigkeit und Resignation.

Solche Erkrankungen, lange Vorstrafenregister, fehlende berufliche Qualifikationen, instabile Wohnsituationen und fehlende soziale Beziehungen machen es für die Betroffenen - trotz bestehender guter Hilfeangebote - besonders schwer, neue Lebensperspektiven aufzubauen. Deshalb ist auch die Suizidrate hoch. Mindestens jede und jeder Dritte Drogenabhängige hat schon einmal daran gedacht hat, sich das Leben zu nehmen und etliche haben es auch tatsächlich versucht. Fünf bis zehn Prozent der Drogentodesfälle sind Selbsttötungen.

Aber auch Rückfälle nach längeren Abstinenzphasen erhöhen das Sterblichkeitsrisiko, weil die Toleranz für Überdosierungen sinkt. Ebenso spielen "Mischvergiftungen" eine Rolle, wenn Heroin zusammen mit Benzodiazepinen (oder anderen meist auf dem Schwarzmarkt erworbenen Medikamenten) und mit Alkohol konsumiert wird.


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Quelle:
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung
Pressemitteilung vom 20.07.2009
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
POSTANSCHRIFT: 11055 Berlin
TEL +49 (0)30 18441-1452
FAX +49 (0)30 18441-4960
E-Mail: drogenbeauftragte@bmg.bund.de
Internet: www.drogenbeauftragte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juli 2009