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REISEMEDIZIN/071: Recht - Bei Geschäftsreisen ins Ausland ist der Arbeitgeber in der Pflicht (CRM)


CRM Centrum für Reisemedizin GmbH - 26. Januar 2015

Medizinische Vorsorge für Arbeitnehmer

Bei Geschäftsreisen ins Ausland ist der Arbeitgeber in der Pflicht



Düsseldorf, Januar 2015 - Berufliche Reisen ins Ausland gehören in Zeiten globalisierter Märkte für viele Arbeitnehmer zum Alltag. Die medizinische Vorsorge des reisenden Mitarbeiters kommt dabei jedoch oftmals zu kurz. Einer aktuelle Studie im Auftrag des Deutschen ReiseVerbands (DRV) zufolge, wünschen sich 92 Prozent der Geschäftsreisenden, dass ihr Arbeitgeber sie über Gesundheitsrisiken und medizinische Vorsorge vor Reiseantritt informiert. Doch nur 43 Prozent gaben an, dass ihr Arbeitgeber solche Informationen auch bereitstelle. Dabei ist der Arbeitgeber, je nach Art und Ziel der Reise, gesetzlich dazu verpflichtet, ein ärztliches Beratungsgespräch und gegebenenfalls auch eine Untersuchung zu veranlassen. Darauf weist das CRM Centrum für Reisemedizin hin.

Wer privat Fernreisen unternimmt, tut gut daran, sich zuvor über Infektionsgefahren und andere Gesundheitsrisiken im Reiseland zu informieren und entsprechend vorzusorgen, etwa durch Impfungen, Malariaprophylaxe und eine sorgfältig zusammengestellte Reiseapotheke. Bei beruflichen Reisen wünschen sich viele Arbeitnehmer in Sachen Vorsorge offenbar mehr Engagement ihres Arbeitgebers: Der aktuellen Studie "Chefsache Business Travel 2015" von Travel Management Companies im Deutschen ReiseVerband (DRV) zufolge, wünschen sich neun von zehn Geschäftsreisenden, dass ihr Unternehmen sie bei der Beschaffung von Informationen rund um Gesundheitsrisiken und Gesundheitsvorsorge bei Auslandsreisen unterstützt. Doch nicht einmal die Hälfte der Arbeitgeber kommt diesem Wunsch auch nach.

Dabei hat der Arbeitgeber bei Reisen ins Ausland besondere Fürsorgepflichten: Der sogenannte berufsgenossenschaftliche Grundsatz G35 besagt, dass bei beruflichen Auslandsreisen eine ärztliche Beratung und gegebenenfalls auch eine Vorsorgeuntersuchung veranlasst werden müssen, sofern Arbeitnehmer im Zielland "besonderen geografisch-klimatischen Belastungen oder Infektionsgefahren" ausgesetzt sind. Sie gilt unabhängig von der Aufenthaltsdauer des Mitarbeiters im Ausland. "In der Praxis erleben wir allerdings immer wieder, dass die Vorschrift in vielen, vor allem in kleineren Betrieben, überhaupt nicht bekannt ist", sagt Professor Dr. med. Tomas Jelinek, Wissenschaftlicher Leiter des CRM Centrum für Reisemedizin. "Doch selbst wenn Unternehmen den G35-Grundsatz grundsätzlich kennen, bestehen oft viele Unklarheiten - etwa darüber, für welche Reiseziele oder ab welcher Aufenthaltsdauer der G35-Grundsatz greift, was eine Beratung und Untersuchung umfassen muss und welche Qualifikationen Betriebsmediziner hierfür mitbringen sollten."

Um die Beratung beruflich Reisender zu verbessern, hat das CRM Centrum für Reisemedizin 2014 das Handbuch Gesund auf Geschäftsreisen herausgegeben. Es informiert sowohl über die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers - von notwendigen Vorsorgeuntersuchungen, über die Betreuung während des Auslandseinsatzes bis hin zum Versicherungsschutz -, vermittelt aber auch die reisemedizinischen Grundlagen. Der Länderteil des Buches gibt Einblick in die medizinische Infrastruktur ausgewählter Reiseländer. Das Handbuch richtet sich an Arbeits- und Betriebsmedizinern, Personalabteilungen, aber auch an beruflich Reisende selbst.

"Jeder Arbeitgeber, der Mitarbeiter ins Ausland entsendet und jeder, der selbst beruflich reist, sollte sich mit der medizinischen Vorbereitung solcher Reisen befassen - es dient nicht nur der Gesundheit des Arbeitnehmers, sondern vermeidet auch Folgekosten und rechtliche Konsequenzen, die sich ergeben können, wenn Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht hinreichend absichern", so Lothar Münnix, Geschäftsführer des CRM Centrum für Reisemedizin. Das CRM Handbuch Gesund auf Geschäftsreisen ist zum Preis von 59,90 € über die Website des CRM
http://www.crm.de/medien oder über den Buchhandel erhältlich.

Quellen:
http://www.drv.de/pressecenter.html


Das CRM Centrum für Reisemedizin trägt als unabhängiges, anerkanntes Fachinstitut Informationen über Infektions- und andere relevante Gesundheitsrisiken aus aller Welt zusammen und wertet sie aus. Ärzte und Apotheker können auf die daraus entwickelten Fachinformationsdienste für ihre reisemedizinische Gesundheitsberatung zurückgreifen- etwa auf das jährlich erscheinende Standardwerk "CRM Handbuch Reisemedizin". Das CRM ist außerdem der führende Anbieter von Seminaren zur Reise- und Tropenmedizin, die von der Landesärzte- und Apothekerkammern als Fortbildungsmaßnahmen anerkannt und mit Punkten bewertet werden. Das CRM Centrum für Reisemedizin wurde 1988 gegründet und gehört seit 2005 zur Thieme Verlagsgruppe.
Aktuelle Informationen und Adressen von Ärzten und Apotheken, die qualifizierte reisemedizinische Beratung anbieten, veröffentlicht das Centrum für Reisemedizin unter:
www.crm.de

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Quelle:
CRM Centrum für Reisemedizin
Presseinformation vom 26.01.2015
Thieme Verlagsgruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Juliane Pfeiffer
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart
Telefon: 0711 / 89 31-693, Fax: 0711 / 89 31-167
E-Mail: juliane.pfeiffer@thieme.de
Internet: www.crm.de und www.thieme.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Januar 2015


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