Pro Generika e.V. - 27. September 2019
Zahl des Monats September: <6
Unregelmäßigkeiten bei den Rabattverträgen
Berlin - Immer mehr Generika-Hersteller berichten, dass sie in den Ausschreibungen der Krankenkassen nicht die gesetzlich vorgesehene Zeit für Planung und Produktion haben. Insgesamt sechs Monate müssen sie laut § 130a Abs.8 SGB V zwischen dem Zeitpunkt, an dem sie über den beabsichtigten Zuschlag informiert werden und dem, ab dem sie liefern müssen, haben. Offenbar kamen in der Vergangenheit Firmen immer wieder in die Lage, dass ihnen dieser Zeitraum seitens der Krankenkassen nicht gewährt wurde. Das Problem:
Zum Hintergrund:
Die Rabattverträge werden stets zwischen Krankenkassen und Hersteller
geschlossen. Erhält ein Unternehmen den Zuschlag, ist es für die Dauer
von zwei Jahren für die Versorgung der Patienten einer bestimmten
Krankenkasse verantwortlich. Wird der Rabattvertrag im Exklusiv-Modell
geschlossen, erhält also nur ein Unternehmen den Versorgungsauftrag,
ist es sogar für die Versorgung ALLER Patienten dieser Kasse mit
diesem Wirkstoff verantwortlich. Das sind bei manchen Kassen mehrere
Millionen Mitglieder.
Dabei kann den Unternehmen niemand vorab eine verlässliche Menge nennen, die sie produzieren müssen. Grund: Niemand kann vorhersagen ist, wie viele Patienten erkranken bzw. wie viele von ihrem Arzt auch genau das Medikament verschrieben bekommen. Andersherum gibt es auch keine garantierte Mindestabnahme.
Das Unternehmen muss folglich sehr genau planen, wie viele Medikamente es produzieren muss. Und es muss im Zweifel innerhalb kurzer Zeit sehr große Mengen herstellen, damit diese zum Vertragsstart auch bereitstehen. Eine Frist von sechs Monaten ist deshalb nicht nur gesetzlich vorgeschrieben - sie ist auch schlichtweg für die Produktion und damit für die sichere Versorgung nötig.
www.progenerika.de/zahl-des-monats
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Quelle:
Pro Generika e.V.
Pressemitteilung vom 27. September 2019
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Telefon: 030 / 816 16 09-0, Fax: 030 / 816 16 09-11
E-Mail: www.info@progenerika.de
Internet: www.progenerika.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Oktober 2019
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