Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → PHARMA


ARTIKEL/399: Internetversender mißachten Rezeptpflicht bei Medikamenten mit Suchtpotential (ABDA)


ABDA / Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände - 08.10.2009

Testkauf des Zentrallabors

Dubiose Internetversender missachten Rezeptpflicht bei Medikamenten mit Suchtpotential


Berlin/Eschborn - Dubiose Internetversender missachten die Rezeptpflicht auch bei Medikamenten mit Suchtpotential und versenden minderwertige Arzneimittel. Dies bestätigt ein aktueller Testkauf des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker (ZL). "Es ist ein Skandal: Patienten werden von skrupellosen Versendern abgezockt und in die Abhängigkeit getrieben", so Prof. Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz, wissenschaftlicher Leiter des ZL. Bestellt wurden Arzneimittel mit dem schmerzstillenden Wirkstoff Tramadol und den Wirkstoffen Diazepam und Lorazepam, die beide zu den Benzodiazepinen gehören und als Beruhigungsmittel eingesetzt werden. Alle drei Wirkstoffe sind in Deutschland verschreibungspflichtig und können bei langfristiger Einnahme abhängig machen.

In der Stichprobe lieferten 11 Internetversender die Medikamente ohne Vorlage eines Rezepts. Zwei weitere Versender belasteten die Kreditkarte, lieferten aber keine Ware. Die Versender stammten unter anderen aus den Niederlanden, Großbritannien, Indien, Argentinien und Ägypten. Schubert-Zsilavecz: "Erschreckend ist, dass eine Lieferung aus einer holländischen Apotheke kam - die Niederlande gelten nach der Länderliste des Bundesgesundheitsministeriums als 'sicheres Drittland'." Die Lieferung des verschreibungspflichtigen Medikaments aus Holland erfolgte nach der Beantwortung eines Fragebogens. Diese Simulation einer ärztlichen Beratung wurde dem Kunden zudem in Rechnung gestellt.

Alle untersuchten Arzneimittel waren im Bezug auf Verpackung oder Tabletten minderwertig. Einige Tabletten wurden lose ohne jede Beschriftung in einem Plastiktütchen geliefert - der Patient hatte also keine Möglichkeit, sie zu identifizieren. Bei allen fehlte ein deutschsprachiger Beipackzettel, die Patienten konnten sich also nicht über die Risiken informieren. Einige Tabletten waren porös, zerbröckelten leicht oder waren verfärbt. Eine Probe enthielt zu wenig Wirkstoff.


Weitere Informationen finden Sie unter
www.abda.de

*

Quelle:
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Dr. Ursula Sellerberg
Stellv. Pressesprecherin und Apothekerin
Jägerstr. 49/50, 10117 Berlin
Telefon: 030 - 40004 134
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
Internet: www.abda.de

Veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Oktober 2009

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang