Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → PSYCHIATRIE


VORTRAG/091: Die Bewertung menschlichen Lebens von 1914 bis 1934 - Welche Rolle spielt der Erste Weltkrieg? (SozPsy)


Soziale Psychiatrie Nr. 147 - Heft 1, Januar 2015
Rundbrief der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V.

Der Wert des Menschen

Von Susanne Doetz


Die Bewertung menschlichen Lebens von 1914 bis 1934: Welche Rolle spielt der Erste Weltkrieg? Am 5. September 2014 veranstaltete das 'Kontaktgespräch Psychiatrie' zum fünften Mal anlässlich des Gedenktages für die Opfer von "Euthanasie" und Zwangssterilisation im Nationalsozialismus die Tagung "Gegen das Vergessen - aus der Geschichte lernen". Den Eröffnungsvortrag hielt Susanne Doetz vom Institut für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin in Berlin.


Dieses Jahr jährt sich der Beginn der nationalsozialistischen Krankenmorde, denen schätzungsweise 300.000 Menschen zum Opfer fielen zum 75. Mal; die Verabschiedung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, auf dessen Grundlage zirka 400.000 Frauen und Männer zwangssterilisiert wurden, erfolgte vor 81 Jahren.

Die Frage, wie es zu diesen Verbrechen kommen konnte, beschäftigt uns auch heute noch. In den Medien ist aktuell vor allem ein historisches Ereignis präsent - der Beginn des Ersten Weltkrieges vor 100 Jahren.

In meinem Vortrag möchte ich diese Ereignisse miteinander in Beziehung setzen und der Frage nachgehen, welchen Einfluss dieser auch als "Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts" bezeichnete Krieg hatte auf die Diskussionen um den vermeintlichen Wert, "Minderwert" oder "Unwert" menschlichen Lebens.


"Das Recht auf den Tod"

Dabei werde ich zunächst in der Zeit noch etwas weiter zurückgehen. Sowohl die Anfänge der eugenischen Bewegung, die für den Ausschluss als minderwertig bezeichneter Personen von der Fortpflanzung eintrat, als auch der Beginn der Debatten um die Tötung so genannten lebensunwerten Lebens lassen sich auf das Ende des 19. Jahrhunderts datieren. Es war zwar damals noch nicht explizit von der "Tötung unwerten Lebens" die Rede; die Frage nach dem Wert eines Menschenlebens floss allerdings in die Forderungen nach einem "Recht auf den Tod" ein.

Sowohl die Eugenik als auch die so genannte Euthanasie - dieser Begriff wurde im 19. Jahrhundert erstmals zur Bezeichnung aktiver Sterbehilfe benutzt - wurzeln im sozialdarwinistischen Denken der damaligen Zeit. Gleichwohl war nicht jeder Eugeniker ein Befürworter der "Euthanasie" und nicht jeder Anhänger der "Tötung unwerten Lebens" war Eugeniker. Beide Debatten wurden auch in anderen Ländern - wie Großbritannien und den USA - geführt und beschränkten sich nicht auf das Deutsche Reich. Ich werde mich aber im Folgenden auf das Deutsche Reich konzentrieren.

Dort veröffentlichte der junge Philosophiestudent Adolf Jost 1895 in Göttingen die Schrift "Das Recht auf den Tod". Sein Ausgangspunkt ist, dass der moderne Mensch frei vom überkommenen Glauben an Gott und an die unsterbliche Seele sei, dafür sei er aber nun belastet mit der Endgültigkeit des Todes und den Schrecken qualvollen Sterbens. Wenn der Mensch jederzeit über seinen Tod verfügen könne - so die Schlussfolgerung -, könne ihm damit die Angst vor Leiden und Schmerzen genommen werden.

Das Recht auf den Tod bestehe dann, so Jost, wenn sich die Wertlosigkeit eines Lebens offenbare. Dies sei dann der Fall, wenn im individuellen Erleben eines Menschen der Schmerz größer als die Freude sei und wenn für die Allgemeinheit der Schaden eines menschlichen Lebens größer sei als der Nutzen. An dieser Stelle geht Jost über seine Forderung nach Freigabe der Tötung auf Verlangen bei unheilbarer Krankheit hinaus.

Wörtlich schrieb er: "Wenn wir einen unheilbar Kranken auf seinem Lager unter unsäglichen Schmerzen sich winden sehen, mit der trostlosen Aussicht auf vielleicht noch monatelanges Siechthum, ohne Hoffnung auf Genesung, wenn wir durch die Räume eines Irrenhauses gehen, und es erfüllt uns der Anblick des Tobsüchtigen oder des Paralytikers mit all dem Mitleid, dessen der Mensch fähig ist, dann muß doch trotz allen eingesogenen Vorurtheilen der Gedanke in uns rege werden: 'haben diese Menschen nicht ein Recht auf den Tod, hat nicht die menschliche Gesellschaft die Pflicht, ihnen diesen Tod möglichst schmerzlos zu geben?'."(1)

Der bekannte Naturforscher Ernst Haeckel formulierte ähnliche Ansichten in seinem 1904 veröffentlichten Werk "Die Lebenswunder": "Hunderttausende von unheilbaren Kranken, namentlich Geisteskranke, Aussätzige, Krebskranke u.s.w. werden in unseren modernen Culturstaaten künstlich am Leben erhalten und ihre beständigen Qualen sorgfältig verlängert, ohne irgend einen Nutzen für sie selbst oder für die Gesammtheit."(2)


Entwicklung der rassenhygienischen Bewegung in Deutschland

Die Vertreter der "Rassenhygiene" - so die deutsche Bezeichnung für Eugenik - teilten mit den Befürwortern des Tötens so genannten unwerten Lebens die Beurteilung menschlichen Lebens nach dem Kosten-Nutzen-Prinzip. Ihr Ziel beschränkte sich jedoch darauf, als minderwertig bewertete Menschen wie psychisch Kranke, Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung oder sozial unerwünschte Menschen von der Fortpflanzung auszuschließen und die Fortpflanzung von als hochwertig bewerteten Menschen zu fördern. Die Rassenhygiene bzw. Eugenik verstand sich dabei als angewandte praktische Wissenschaft.

In ihren Anfängen war die rassenhygienische Bewegung in Deutschland kaum mehr als ein "hermetischer Zirkel junger Akademiker im Dunstkreis der Lebensreformbewegung", wie es der Historiker Hans-Walter Schmuhl ausdrückte. 1905 gründete sich auf Initiative des Arztes Alfred Ploetz die Berliner Gesellschaft für Rassenhygiene, die anfänglich zunächst aus 31 Mitgliedern bestand. Weitere Ortsvereine folgten sowie die Anbindung an die Internationale Gesellschaft für Rassenhygiene. Ab 1909 begann die Gesellschaft verstärkt an die Öffentlichkeit zu treten, z.B. auf der Internationalen Hygieneausstellung in Dresden (1911).

Auch in der Literatur - zu denken ist hier beispielsweise an Gerhart Hauptmanns Drama "Vor Sonnenaufgang" - wurde die Frage der Vererbung von Krankheiten oder Charaktereigenschaften aufgegriffen. In "Vor Sonnenaufgang" verlässt der Volkswirt Alfred Loth die Bauerstochter Helene Krause, als er erfährt, dass diese aus einer Alkoholikerfamilie stammt. Loth ist von der Vererbbarkeit von Alkoholismus überzeugt und befürchtet, dass seine potenziellen gemeinsamen Nachkommen mit Helene ebenfalls an Alkoholismus leiden würden. Helene Krause begeht daraufhin Suizid.

Auch in dem 1913 in und um Berlin gedrehten Western "Erblich belastet?" von Regisseur Harry Piel spielt die angebliche erbliche Belastung des Protagonisten eine Rolle; hier kommt es jedoch zum Happy End: Der Journalist Ferry Hudson liebt Ellen Harrington, die Tochter seines Ziehvaters, der außerdem Millionär ist. Dieser lehnt jedoch die Heirat seiner Tochter mit Ferry ab, da dessen Vater ein Mörder gewesen sei. Ferry sucht daraufhin sein Glück im Wilden Westen. Schlussendlich gesteht der Bruder des Millionärs, dass er damals der Mörder gewesen sei und nicht Ferrys Vater, und dem Glück der beiden steht nichts mehr im Weg.

Beide Werke sind, auch wenn sie die Vererbung. seelischer bzw. moralischer Eigenschaften nicht infrage stellen, in ihrem Bezug auf die Eugenik durchaus ambivalent. Hauptmann, der zu den Gründungsmitgliedern der Berliner Gesellschaft für Rassenhygiene zählte, zeichnete seinen Protagonisten Alfred Loth, der eugenisches Denken letztendlich über die Liebe stellt, keineswegs als eindeutige Sympathiefigur, und Harry Piel führte das eugenische Denken insofern ad absurdum, als dass der Millionär, der gegen die Heirat seiner Tochter mit dem Sohn eines Mörders war, nun selbst aus der Familie eines Mörders stammt.

Den Beginn des Ersten Weltkrieges sahen viele Rassenhygieniker zunächst als Bewährungsprobe für das deutsche Volk - als eine Chance, im "Kampf ums Dasein" zu einer Verbesserung des "Menschenmaterials" beizutragen. Gleichzeitig erhofften sie sich bessere Chancen für die Durchsetzung ihrer rassenhygienischen Forderungen.

Diese Hoffnungen erfüllten sich jedoch nicht: Weder kam es zur Einführung eines gesetzlich vorgeschriebenen Austausches von Gesundheitszeugnissen vor der Eheschließung noch zu einem Eheverbot für psychisch kranke und behinderte Menschen noch zur gesetzlichen Freigabe der freiwilligen Sterilisationen aus rassenhygienischen Gründen. Den Eugenikern gelang es letztendlich nicht, der vom Reichstag und Teilen der Ministerialbürokratie geförderten quantitativen Bevölkerungspolitik einen qualitativen Stempel aufzudrücken.

Mit zunehmender Kriegsdauer veränderte sich auch ihre Bewertung des Krieges. Ihm wurde nun in erster Linie eine kontraselektorische Auslese zugeschrieben: Gerade die Besten, Tapfersten und Gesündesten seien "ausgemerzt" worden.

Diese Sichtweise findet sich allerdings nicht nur bei ausgewiesenen Eugenikern und Nationalisten. Der entschiedene Pazifist Georg Friedrich Nicolai, der für seine kriegsgegnerische Haltung zahlreiche persönliche und berufliche Nachteile in Kauf nehmen musste, schrieb in seiner Abhandlung "Die Biologie des Krieges": "In Deutschland leben etwa dreiunddreißig Millionen Männer, davon ist die Hälfte zu jung oder zu alt, um mit in den Krieg zu ziehen. Von den übrigbleibenden sechzehn Millionen wird wiederum die Hälfte wegen körperlicher oder geistiger Minderwertigkeit ausgemustert. Es bleiben also etwa acht Millionen übrig, die kräftig, gesund und intelligent genug sind, um ins Feld zu dürfen. Staatlich geschützt bleiben die Kinder und die Greise; außerdem aber die Blinden, die Taubstummen, die Idioten, die Buckligen, die Skrofulösen, die Blödsinnigen, die Impotenten, die Paralytiker, die Epileptiker, die Zwerge, die Mißgeburten. - All dieser Rückstand und Abhub der menschlichen Rasse kann ruhig sein, gegen ihn pfeifen keine Kugeln, und während die jungen, tapferen, starken Männer auf dem Schlachtfeld vermodern, kann er zu Hause sitzen und seine Geschwüre pflegen. Auch die moralisch Minderwertigen bleiben am Leben. [...] Der Krieg bildet also für sie geradezu eine Lebensversicherung, denn diese körperliche und geistige 'Krüppelgarde', die sich im freien Konkurrenzkampf des Friedens gegen ihre tüchtigeren Mitbewerber kaum behaupten konnte, bekommt nun die fettesten Stellen und wird hoch bezahlt."(3)

Nicolai begründete hier den Pazifismus mit sozialdarwinistischen Postulaten. Dabei bezieht er sich zum Teil auf den französischen Pazifisten Charles Richet.

Nicolais Darstellung geht jedoch eklatant an der Realität des Ersten Weltkrieges vorbei, wurde doch gerade der von Nicolai beschriebene Personenkreis Opfer des Hungersterbens während des Krieges.

Da das Deutsche Reich stark von Lebensmittelimporten abhängig war, gleichzeitig jedoch keine ausreichende Vorsorge für den Kriegsfall getroffen hatte und immer wieder ernährungspolitische Fehlentscheidungen traf, kam es während des Ersten Weltkrieges zu den bekannten Mangelzuständen und Hungersnöten. Der "Steckrübenwinter" 1916/17 ist auch vielen noch heute ein Begriff. Die Lebensmittelverknappung führte im Zusammenspiel mit der Teuerung zu einer neuen sozialen Schichtung der Bevölkerung, die der Historiker Heinz Faulstich als Ernährungshierarchie bezeichnete: An oberster Stelle standen nun das Militär und die Lebensmittelproduzenten. Auch in der Rüstungsindustrie beschäftigte Schwerarbeiter zählten zur oberen Hälfte dieser Hierarchie, die sich mehr oder weniger ausreichend ernähren konnte.


Hungersterben in psychiatrischen Anstalten während des Ersten Weltkrieges

Ungünstiger sah die Situation für Großstadtbewohner aus, die weniger Gelegenheiten zu Hamsterfahrten auf das Land oder zum Eigenanbau hatten. An unterster Stelle standen Menschen, die in totalen Institutionen - wie psychiatrischen Anstalten, Gefängnissen oder Kriegsgefangenenlagern - untergebracht waren. Sie waren gänzlich auf die Nahrung angewiesen, die ihnen zugeteilt wurde. Von der Heil- und Pflegeanstalt Berlin-Buch wird berichtet, dass dort das Durchschnittsgewicht der Männer von 63 auf 48,5 Kilogramm und bei den Frauen von 55 auf unter 40 Kilogramm sank. "Die Sterbezahlen stiegen in allen psychiatrischen Anstalten des Deutschen Reichs während des Krieges stark an - insgesamt wird davon ausgegangen, dass zwischen 1914 und 1918 mehr als 70.000 Menschen in geschlossenen Anstalten verhungerten, erfroren oder an ansteckenden Krankheiten, wie der sich stark ausbreitenden Tuberkulose, starben.

Beim Hungersterben während des Ersten Weltkrieges handelte es sich nicht um gezielte Tötungen wie im Rahmen der nationalsozialistischen Krankenmorde; die Anstaltsinsassen waren vielmehr die Opfer gesellschaftlicher Ausgrenzung und struktureller Gewalt. Ihr Tod wurde nicht unbedingt billigend, aber doch im Dienst der höheren Sache in Kauf genommen.

So sagte der Psychiater Karl Bonhoeffer auf der Jahresversammlung des Deutschen Vereins für Psychiatrie im Jahr 1920, dass "wir unter den schweren Ereignissen des Krieges das einzelne Menschenleben anders zu bewerten genötigt wurden als vordem, und daß wir in den Hungerjahren des Krieges uns damit abfinden mußten, zuzusehen, daß unsere Kranken in den Anstalten in Massen an Unterernährung dahinstarben, und dies fast gutzuheißen in dem Gedanken, daß durch diese Opfer vielleicht Gesunden das Leben erhalten bleiben könnte."

Kritisch merkte er noch an: "In der Betonung dieses Rechts des Gesunden auf Selbsterhaltung, wie sie eine Zeit der Not mit sich bringt, liegt die Gefahr der Überspannung."(4)


Töten auf Verlangen" und der Wert des psychisch kranken Menschen

Vor dem Hintergrund des massenhaften Tötens und Sterbens während des Krieges und den weit verbreiteten Kriegsverletzungen wurde die Debatte um das "Töten auf Verlangen" intensiviert. Dabei ging es vordergründig um die "Tötung auf Verlangen", die Frage der Tötung gegen den Willen war jedoch bereits präsent sowie die Frage nach dem Wert des kranken Menschen. Die Diskussion wurde insbesondere in juristischen Fachkreisen geführt und fand vor dem Hintergrund der geplanten Strafrechtsreform statt.

Der Jurist Alexander Elster nahm 1915 in der "Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft" ausdrücklich Bezug auf den Ersten Weltkrieg, "wo Tausende Gesunder leben, einer höheren Notwendigkeit folgend, sich opfern müssen", und schreibt: "Jeder hat das Recht, Leben nicht zu erzeugen - sollte es da unmöglich sein [...], einmal Leben, das im Sinne hohen Persönlichkeitsgefühls und schaffenden Persönlichkeitsrechtes kaum eines mehr ist, vernichten zu dürfen?"(5)

Explizit um die "Vernichtung unwerten Lebens" ging es dann in der nach dem Krieg erschienenen Programmschrift des Freiburger Strafrechtlers Karl Binding und des Psychiaters Alfred Hoche. Volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Rechnungen wurden hier nicht nur angedacht, sondern waren zentraler Bestandteil der Argumentationsführung: "Die Frage, ob der für diese Kategorien von Ballastexistenzen notwendige Aufwand nach allen Richtungen hin gerechtfertigt sei, war in den verflossenen Zeiten des Wohlstandes nicht dringend; jetzt ist es anders geworden, und wir müssen uns ernstlich mit ihr beschäftigen. Unsere Lage ist wie die der Teilnehmer an einer schwierigen Expedition, bei welcher die größtmögliche Leistungsfähigkeit Aller die unerläßliche Voraussetzung für das Gelingen der Unternehmung bedeutet, und bei der kein Platz ist für halbe, Viertels- und Achtels-Kräfte. Unsere deutsche Aufgabe wird für lange Zeit sein: eine bis zum höchsten gesteigerte Zusammenfassung aller Möglichkeiten, ein Freimachen jeder verfügbaren Leistungsfähigkeit für fördernde Zwecke. Der Erfüllung dieser Aufgabe steht das moderne Bestreben entgegen, möglichst auch die Schwächlinge aller Sorten zu erhalten, allen, auch den zwar nicht geistig toten, aber doch ihrer Organisation nach minderwertigen Elementen Pflege und Schutz angedeihen zu lassen - Bemühungen, die dadurch ihre besondere Tragweite erhalten, daß es bisher nicht möglich gewesen, auch nicht im Ernste versucht worden ist, diese Defektmenschen von der Fortpflanzung auszuschließen."(6)

Hier verknüpft Hoche, der diesen Abschnitt verfasst hatte, seine Polemik gegen so genannte "Ballastexistenzen" mit dem verlorenen Krieg.


Aggressiver Kampf gegen die "Kriegszitterer"

Die Kriegsniederlage stellte für einen großen Teil der überwiegend national eingestellten deutschen Ärzteschaft eine Katastrophe dar. Angesichts des umfassenden Überlegenheitsanspruches der eigenen Nation und Kultur stellte die Niederlage den eigenen Wert und die Vollbrachten Anstrengungen nun infrage. Doch ging man nicht so weit, die sozialdarwinistischen Denkmuster in diesem Fall auch auf sich selbst anzuwenden. Dies hätte schließlich bedeutet, als Unterlegene im "Kampf ums Dasein" wohl doch nicht so tüchtig zu sein, wie immer behauptet. Stattdessen betonten und glorifizierten die Ärzte die eigenen medizinischen Leistungen während des Krieges. Gleichzeitig führten Psychiater einen aggressiven Kampf gegen diejenigen, die angeblich die ärztlichen Leistungen untergraben und die Niederlage der deutschen Armee hervorgerufen hätten - die "Simulanten", "Drückebergen und "minderwertigen Elemente" unter den Soldaten. Zu ihnen zählten sie auch die so genannten Kriegszitterer. Ihre Zahl wird auf etwa 200.000 geschätzt. Dabei handelte es sich um Soldaten, die infolge des traumatisierenden Kriegsgeschehens Symptome entwickelten wie unwillkürliches Zittern, Krämpfe, Lähmungserscheinungen, pausenloses Erbrechen, Einnässen und völliger emotionaler Rückzug. Heutzutage würden wir von einer posttraumatischen Belastungsstörung sprechen. Die Ursache für die Kriegsneurose, wie die Symptomatik damals auch genannt wurde, wurde nicht im Kriegsgeschehen gesehen, sondern in der Willensschwäche und der so genannten psychoapathischen Konstitution der Betroffenen. Die Therapie war häufig grausam und hatte das Ziel, den Willen der Kriegszitterer zu brechen, um sie wieder für die Front tüchtig zu machen. Die hier dargestellte Hypnose war noch eine der milderen Behandlungsformen, wobei auch hier darauf geachtet wurde, den Patienten kleinzuhalten: Er musste sich ausziehen, war in einem dunklen Raum gesperrt, und der große Psychiater im weißen Kittel gab kurze militärische Befehle. Weitere Therapiemethoden bestanden unter anderem in elektrischen Stromstößen, wochenlanger Isolierung, der Provokation von Erstickungstodesangst sowie inszenierten Scheinoperationen. In der Weimarer Republik wandten sich die Psychiater dann häufig gegen den Rentenanspruch der Betroffenen. Der Weimarer Staat, der sich als Wohlfahrtsstaat verstand, gewährte jedoch im Gegensatz hierzu auch seelisch versehrten Kriegsveteranen in den überwiegenden Fällen eine - wenn auch geringfügige - staatliche Unterstützung.


Weimarer Republik: kontroverse Debatte um "Vernichtung unwerten Lebens"

In der Weimarer Republik wurde der Wohlfahrtsstaat stark ausgebaut und ein dichtes Netz an Fürsorgeeinrichtungen aufgebaut. Angesichts der prekären wirtschaftlichen Lage - gerade in Zeiten der Inflation und später nach der Weltwirtschaftskrise - war dessen Finanzierung jedoch schwierig und umstritten. Dies beförderte die Debatten um staatliche Zuwendungen für so genannte "Minderwertige".

So wurde die bereits erwähnte Schrift Bindings und Hoches sowohl in juristischen als auch medizinischen Fachkreisen kontrovers diskutiert.

Während sich der Tübinger Psychiater Robert Gaupp positiv äußerte und sich hierbei auch wieder auf den Ersten Weltkrieg bezog: "Das unermeßliche Leiden, das die technischen Ungeheuerlichkeiten des Weltkrieges über die besten Männer unseres Volkes gebracht haben, schuf den mitleidsvollen Ruf nach Abkürzung aller hoffnungslosen Qual [...], und der Kampf um das tägliche Brot für unsere Kinder in einem blockierten und gefesselten Lande schärfte den Blick für die Wahrnehmung falscher Humanität, die wertlose Leben hätschelt und pflegt".(7)

Während Gaupp sich also zustimmend äußerte, lehnte der Psychiater Hans Brennecke die Forderung Bindings und Hoches ab: "Hinter dem von mir als falsch verurteilten Mitleid, das Prof. B. als Stütze der Berechtigung seiner Forderungen heranzieht, steckt ebenso wie hinter der angeblichen Grausamkeit des Nichttötens unheilbar Kranker nichts weiter als die bekannte materialistische Humanitätsduselei, die re vera [tatsächlich] in nichts anderem als im Egoismus wurzelt. Das eigene Ich projiziert infolge desselben Denkfehlers, den Prof. Hoche rügt, beim Anblick eines unheilbar Kranken oder eines 'geistig Toten' seine eigenen Gefühle auf diese. Der Anblick fremden Leidens erweckt im Ich Unlustgefühle, stört sein Wohlbefinden. Das Nicht-mit-leiden-wollen ist die wahre Triebfeder, nie und nimmer aber echtes Mit-Leiden."(8)

Auch der Karlsruher Ärztetag 1921 lehnte den Antrag auf die gesetzliche Freigabe der "Vernichtung lebensunwerten Lebens" einstimmig gegen die Stimme des Antragstellers ab.

Ausführlich setzte sich Ewald Meltzer, der Direktor des Katharinenhofs, einer Anstalt für Kinder mit einer geistigen Behinderung in Sachsen, mit den Forderungen Bindings und Hoches auseinander. Er befürwortete die Tötung unheilbar Kranker, wenn dies auf ihren ausdrücklichen Wunsch geschehe und sie im vollen Verständnis ihrer Lage seien, lehnte aber die Tötung schwer verwundeter Bewusstloser ab, da deren Einverständnis nicht unterstellt werden könne. Ebenso wandte er sich gegen die Tötung von Menschen mit einer geistigen Behinderung.

"Die meisten fühlen sich jedenfalls glücklich und würden sich gegen die Beendigung dieses Glücksgefühls durch Tötung sehr energisch sträuben."(9)

Anfang der 1920er-Jahre führte er eine Umfrage unter den Eltern der von ihm betreuten Kinder durch. Darin stellte er die Frage, ob diese der schmerzlosen Abkürzung des Lebens ihrer Kinder zustimmen würden, wenn Sachverständige zu dem Schluss kämen, dass die Kinder "unheilbar blöd" seien. Von 162 beantworteten 119 diese Frage mit Ja und 43 mit Nein. Von Letzteren lehnten nur 2o die Tötung ihres Kindes unter allen Umständen ab, die anderen konnten sich eine Einwilligung unter bestimmten Bedingungen vorstellen. Unter den zustimmenden Antworten spielten ökonomische Gründe eine große Rolle.

Letztendlich blieb es während der Weimarer Republik bei diesen verbalen Auseinandersetzungen. Keiner der Gesetzesentwürfe, die eine Liberalisierung des Strafrechts bei Krankentötung im Falle unheilbarer Geisteskrankheit Vorsahen, kam damals zur Ausführung.

Auch ein Sterilisierungsgesetz wurde nicht verabschiedet. Gleichwohl erlebten rassenhygienische Vorstellungen nach dem Ende des Ersten Weltkrieges einen Aufschwung und erreichten während der Weimarer Republik die Mitte der Gesellschaft. Sie beschränkten sich keineswegs auf die "völkische" Rechte, sondern waren auch im sozialistischen Lager, im katholischen Zentrum und in der sexualreformerischen Bewegung anschlussfähig. Gerade im Berlin der Weimarer Republik bestimmten vor allem sozialistische und konfessionelle Eugeniker wie Albert Grotjahn oder der Jesuit Hermann Muckermann die Debatte. Zwar scheiterte der Zwickauer Kreisarzt Gerhard Boeters mit seiner Initiative, die Zwangssterilisation bei folgenden Personengruppen gesetzlich zu verankern: bei Blind- oder Gehörlosgeborenen, "Blödsinnigen", psychisch Erkrankten, Sittlichkeitsverbrechern, Vätern mehrerer unehelicher Kinder sowie bei Kindern mit einer Lernschwäche; die Frage der Sterilisation so genannter Minderwertiger stand aber fortan auf der politischen Agenda und wurde von Psychiatern, Hygienikern, Juristen, Genetikern sowie allen im Bereich des Wohlfahrtswesens Tätigen diskutiert.

Außerdem fand eine Institutionalisierung statt: 1923 erhielt Fritz Lenz die erste - wenn auch außerordentliche - Professur für Rassenhygiene an einer deutschen Universität. Damit wurde das Fach "Rassenhygiene" stärker in der Ausbildung der Medizinstudierenden verankert.

Lenz war auch einer der Mitherausgeber des 1921 erschienenen eugenischen Standardwerks "Grundriß der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene", dem so genannten Baur-Fischer-Lenz.

1927 wurde dann das Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik gegründet - die Kaiser-Wilhelm-Institute waren die Vorgänger der heutigen Max-Planck-Institute. Es kam also zur Gründung eines eigenen Forschungsinstituts, das gleichzeitig die Politik in diesen Fragen beraten sollte.

1932 entwarf der Preußische Gesundheitsrat schließlich ein Sterilisierungsgesetz, das die freiwillige Unfruchtbarmachung von Personen erlaubte, die an erblicher Geisteskrankheit, erblicher Geistesschwäche, erblicher Epilepsie oder an einer sonstigen "Erbkrankheit" litten, "wenn nach den Lehren der ärztlichen Wissenschaft bei ihrer Nachkommenschaft mit großer Wahrscheinlichkeit schwere körperliche oder geistige Erbschäden vorauszusetzen sind".

Zu einer Verabschiedung des Gesetzes kam es nicht mehr; stattdessen übernahmen die Nationalsozialisten die Macht. Sie verabschiedeten im Juli 1933 das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses", das eine Sterilisation auch gegen den Willen der Betroffenen vorsah. Das Gesetz trat am 1. Januar 1934 in Kraft. Die auf dieser Grundlage nun gesetzlich legitimierten Unfruchtbarmachungen übertrafen in ihrem Ausmaß und ihrer Radikalität vergleichbare Bemühungen in anderen Ländern bei weitem.


Gegenstimmen

Zum Schluss möchte ich noch auf Gegenstimmen zu dieser Entwicklung eingehen.

Die Eugenik basierte auf der Vorstellung, dass viele psychische Erkrankungen, körperliche oder geistige Behinderungen sowie auch sozial abweichendes bzw. kriminelles Verhalten erblich bedingt seien, obwohl die Beweislage hierfür äußerst dürftig war, was die Eugeniker durchaus zugaben. Allerdings waren sie davon überzeugt, dass angesichts des wissenschaftlichen Fortschritts es nur noch eine Frage der Zeit sei, bis diese Beweise erbracht seien, und forderten mithilfe alarmistisch in Szene gesetzter Untergangsszenarien von angeblich "Minderwertigen", die sich im Gegensatz zu den angeblich "Hochwertigen" immer weiter fortpflanzen und so den "Volkskörper" dauerhaft schädigen würden, Taten. Die Anhänger der Eugenik, die zum größten Teil aus dem Bildungsbürgertum stammten, zählten sich selbst übrigens in der Regel zu den "Hochwertigen".

Angesichts der dünnen Beweislage meldeten einige Wissenschaftler Skepsis an. Bekannt ist beispielsweise die Schrift des Anatomen Oscar Hertwig: "Zur Abwehr des ethischen, des sozialen, des politischen Darwinismus". Hertwig argumentierte zum einen gegen die ethisch- moralische Grundlage des Sozialdarwinismus und der Rassenhygiene und forderte stattdessen eine christlich-humane, soziale Weltanschauung. Zum anderen kritisierte er, dass der Darwinismus nicht in der Lage sei, das Variieren der Organismen nach Entwicklungsgesetzen zu erklären. Dies könne jedoch der Lamarckismus - der Lamarckismus ist benannt nach dem französischen Biologen Jean-Baptiste de Lamarck und geht von der Vererbung erworbener Eigenschaften aus. Als Befürworter des Lamarckismus machte sich Hertwig jedoch angreifbar, da diese Theorie zunehmend wissenschaftlich widerlegt wurde.

Aufseiten der politischen Linken wurde zwar die völkische Variante der Eugenik mit ihrer Vorstellung hoch- und minderwertiger Rassen entschieden zurückgewiesen; auch sollten eugenische Maßnahmen eingebettet sein in ein umfassendes soziales Fürsorgeprogramm, das zu einer Verbesserung der Lebensverhältnisse der ärmeren Schichten beitragen sollte; gleichzeitig existierte jedoch die Vorstellung der Verbesserung der Menschheit durch gezielte Eingriffe in die menschliche Fortpflanzung, wozu durchaus auch Sterilisationen gegen den Willen der Betroffenen zählten.

Während die evangelische Kirche erklärte, es bestünde "nicht nur ein Recht, sondern sogar eine sittliche Pflicht zur Sterilisierung aus Nächstenliebe und der Verantwortung, die uns nicht nur für die gewordenen, sondern auch für die kommenden Geschlechter auferlegt ist", erhob die katholische Kirche ethische Einwände: In der Enzyklika "Casti connubii" [castus: sexuelle Enthaltsamkeit aus religiösen Gründen; connubi: der Ehe] sprach sich Papst Pius XI. für die Heiligkeit der Ehe und gegen Ehescheidung, Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbruch aus. Darüber hinaus lehnte er die Sterilisation aus eugenischer Indikation sowie eugenisch begründete Eheverbote eindeutig ab, während er sowohl die Möglichkeiten der eugenischen Eheberatung als auch die etwaige Asylierung "erbkranker Menschen" offen ließ. Begründet wurde die Ablehnung jedoch nicht mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit des einzelnen Menschen, sondern mit dem "Verstoß gegen das unabänderliche natürliche Sittengesetz".

Proteste gegen die Ausrichtung der Wohlfahrtspflege nach eugenischen Gesichtspunkten gab es auch vonseiten der wenigen organisierten Betroffenen. So verwahrte sich der damalige Geschäftsführer des Reichsbundes der Körperbehinderten Friedrich Malikowski energisch dagegen, als minderwertig bezeichnet zu werden, und forderte die klare Scheidung zwischen "geistig und seelisch Kranken" und "geistig gesunden, seelisch normalen Körperbehindertem, Damit wandte sich der Reichsbund der Körperbehinderten nicht prinzipiell gegen eugenische Bestrebungen, sondern verschob lediglich die Grenze zur Aussonderung von sich selbst weg in Richtung auf die Gruppe der geistig Behinderten und seelisch Kranken. Auch der Verein der blinden Akademiker verwahrte sich dagegen, zu "Minderwertigen" abgestempelt zu werden. Gleichzeitig empfahl er jedoch seinen "erbkranken" Mitgliedern, sich freiwillig sterilisieren zu lassen.

Im Gegensatz dazu stand die von dem blinden Juristen Rudolf Kraemer 1933 veröffentlichte "Kritik der Eugenik vom Standpunkt des Betroffenen", die vom Reichsdeutschen Blindenverband e.V., Reichsspitzenverband der deutschen Blinden, herausgegeben worden war. Diese Schrift stellte letztendlich die fundierteste Kritik zur Eugenik und auch zur so genannten Euthanasie dar. Kraemer widerlegt darin die populationsgenetische Wirkung eugenischer Maßnahmen und weist anhand von Beispielen auf die ungesicherten Kenntnisse hinsichtlich der Vererbung von Krankheiten hin. Außerdem geht er auf die der Eugenik und Euthanasie zugrunde liegenden Geisteshaltung ein und stellt den Begriff der "Minderwertigkeit" grundsätzlich infrage: Dieser sei nicht naturwissenschaftlich begründet, sondern stelle ein subjektives Werturteil dar. Auch wendet sich Kraemer gegen die Gleichsetzung von Gebrechen und Leid. Letztendlich komme es auf die Grundstimmung der Seele an; sein eigenes Lebensgefühl sei durch seine Blindheit nicht im Mindesten herabgedrückt.

In den Mittelpunkt seiner Argumentation stellt Kraemer das Recht auf Unverletzlichkeit der Person sowie die Menschenwürde - eine in der damaligen Zeit singuläre Position. Er schließt mit einer rhetorischen Frage: "Ist es richtig und gut, wenn der Mensch mit seiner kleinen Vernunft glaubt, die grosse Vernunft verbessern oder ersetzen zu sollen, jene Vernunft, die man auch Schicksal heißen kann oder Natur oder Gott?!"(10)

Rudolf Kraemer musste noch 1933 im Blindenverband den Vorsitz des Rechtsausschusses niederlegen. Sein Amt als Rechtsberater im Reichsdeutschen Blindenverein wurde ihm 1934 entzogen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Auf die seit dem Ende des 19. Jahrhunderts geführten Diskussionen über Eugenik und Euthanasie und damit einhergehend dem Wert menschlichen Lebens wirkte der Erste Weltkrieg wie ein Katalysator. Beide Themen wurden nach dessen Ende breiter diskutiert als zuvor, und insbesondere die Eugenik erreichte die Mitte der Gesellschaft und konnte sich institutionalisieren. In ihren zur Argumentation herangezogenen Untergangsszenarien spielte der Erste Weltkrieg eine bedeutende Rolle. Rassenhygienische Sichtweisen boten darüber hinaus einem nach dem verlorenen Krieg in seiner nationalen Ehre gekränkten und angesichts der gesellschaftlichen Umbrüche und wirtschaftlichen Krisen verunsicherten Bürgertum die Möglichkeit der eigenen Aufwertung.


Dr. Susanne Doetz ist Ärztin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin, Charité-Universitätsmedizin Berlin.
E-Mail: susanne.doetz@charite.de


Anmerkungen:

(1) Jost, Adolf: Das Recht auf den Tod. Sociale Studie. Göttingen 1895, S. 6, zitiert nach Hohendorf, Gerrit: DerTod als Erlösung vom Leiden. Geschichte und Ethik der Sterbehilfe seit dem Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland. Göttingen 2013, S.42.

(2) Haeckel, Ernst: Die Lebenswunder. Gemeinverständliche Studien über Biologische Philosophie. Ergänzungsband zu dem Buche über die Welträthsel. Stuttgart 1904, S. 134, zitiert nach Hohendorf, Tod, S. 44.

(3) Nicolai, Georg Fr[iedrich]: Die Biologie des Krieges. Betrachtungen eines Naturforschers den Deutschen zur Besinnung. Erster Band: Kritische Entwicklungsgeschichte des Krieges, Zürich 1919, S. 81.

(4) Bericht über die Verhandlung psychiatrischer Vereine. Deutscherverein für Psychiatrie. In: Allgemeine Zeitschrift für Psychiatrie 76 (1920/21), S. 598, zitiert nach Schmuhl, Hans-Walter: Grenzüberschreitungen. Das Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik 1927-1945. Göttingen 2005, S. 23-24.

(5) Elster, Alexander: "Euthanasie (Sterbehilfe)". In: Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 36 (1915), S. 597, zitiert nach Eckart, Wolfgang U.: Medizin und Krieg. Deutschland 1914-1924. Paderborn 2014, S. 58-59.

(6) Binding, Karl/Hoche, Alfred: Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form, 2. Auflage, Leipzig 1922, S. 55.

(7) Gaupp, Robert: Die Freigabe der Vernichtung unwerten Lebens. In: Deutsche Strafrechtszeitung 7, Heft 11/12 (1920), S. 336, zitiert nach Hohendorf, Tod, S. 53.

(8) Brennecke, H[ans]: Kritische Bemerkungen zu der Forderung Bindings und Hoches "Der Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens". In: Psychiatrisch-Neurologische Wochenschrift 23 (1921/22), S. 4-9, hier S. 7.

(9) Meltzer, Ewald: Problem der Abkürzung "lebensunwerten Lebens". Halle 1925, S. 64, zitiert nach Hohendorf, Tod, S. 58.

(10) Kraemer, Rudolf: Kritik der Eugenikvom Standpunkt des Betroffenen. Berlin o.J. (1933), S. 38, zitiert nach Brill, Werner: Die Kritik der Eugenik - Die Darstellung eines Betroffenen (Rudolf Kraemer) aus heutiger Sicht. In: Behindertenpädagogik 33 (1994), S. 45-58, hier S. 54.

Vollständige Quellen- und Literaturangaben unter:
http://www.der-paritaetische.de/fachinfos/artikel/news/gedenkveranstaltung-psychiatrieverbaende/


Bildunterschriften der im Schattenblick nicht veröffentlichten Abbildungen der Originalpublikation:

- Wilhelm Lehmbruck: Der Gestürzte, 1915, Gipsguss ("Zeichen gegen den Krieg - Antikriegsplastik von Lehmbruck bis heute", Ausstellung Lehmbruck Museum, LVR)

- Grafik: Ausschaltung des Erbtüchtigen aus dem Erbstrom des deutschen Volkes

- Titelseite: "G.F. Nicolai begründete den Pazifismus mit sozialdarwinistischen Postulaten."

- "Gegen den Krieg", Friedensdenkmal in Neuruppin (aus Eiche; Carmen Tepsan, 2002)

*

Quelle:
Soziale Psychiatrie Nr. 147 - Heft 1, Januar 2015, Seite 4 - 9
veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung der Autorin und der Redaktion
Herausgeber: Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V.
Zeltinger Str. 9, 50969 Köln
Telefon: 0221/51 10 02, Fax: 0221/52 99 03
E-Mail: dgsp@netcologne.de
Internet: www.psychiatrie.de/dgsp
 
Erscheinungsweise: vierteljährlich, jeweils zum Quartalsanfang
Bezugspreis: Einzelheft 10,- Euro
Jahresabo: 34,- Euro inkl. Zustellung
Für DGSP-Mitglieder ist der Bezug im Mitgliedsbeitrag enthalten.


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. April 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang