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PFLEGE/617: Pflegereform - Verbindlicher Zeitplan für Pflegebedürftigkeitsbegriff unverzichtbar (SoVD)


Sozialverband Deutschland - 28. Mai 2014

Pflegereform:
Verbindlicher Zeitplan für Pflegebedürftigkeitsbegriff unverzichtbar



Zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur
Pflegeversicherung erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Die Bundesregierung lässt die Gretchenfrage der geplanten Reform offen. Denn ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff soll erst 2017 kommen. Es ist aber ein Fehler, zunächst Leistungsverbesserungen zu schaffen und erst danach zu regeln, wer anspruchsberechtigt ist. Zudem bleiben die geplanten Verbesserungen unzureichend, weil keine automatisierten Leistungsanpassungen vorgesehen sind. Diese sind jedoch dringend geboten, um den Pflegenden zu helfen, die psychisch und finanziell an der Belastungsgrenze stehen.

Nötig ist eine grundlegende Neuausrichtung der Pflegeversicherung. Dazu gehören faire Löhne ebenso wie Konzepte, die eine hochwertige Pflege gewährleisten.


SoVD-Stellungnahme
http://www.sovd.de/2350.0.html


TV-Clip Pflegenotstand abwenden
http://www.youtube.com/watch?v=zNtl1BgMQxc&list=PLFE0D14D59B013C0E

V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs


Das neue Video-Portal des SoVD
http://www.sovd-tv.de

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Pressemitteilung Nr.: 23 / 2014, 28. Mai 2014
Sekretariat Presse
Sozialverband Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Mai 2014