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PFLEGE/648: Neues Internetangebot - Pflegeleistungs-Helfer gibt Überblick über neue Pflegeleistungen (BMG)


Bundesministerium für Gesundheit - 2. Januar 2015

Pflegeleistungs-Helfer gibt Überblick über neue Pflegeleistungen



Seit dem 1. Januar 2015 erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen deutlich verbesserte Leistungen. Durch den Pflegeleistungs-Helfer können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen künftig auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit unkompliziert einen Überblick über die neuen Leistungen verschaffen, die für sie in Frage kommen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Seit dem 1. Januar können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verbesserte Unterstützungsleistungen erhalten. Gerade wenn es darum geht schnell Hilfe zu finden, etwa nach einem Sturz oder einem Schlaganfall, braucht es einen guten Überblick. Wir wollen pflegende Angehörige dabei unterstützen unbürokratisch die Leistungen zu finden, die in ihrer konkreten Pflegesituation passen. Schließlich sollen die neuen Leistungen auch schnell da ankommen, wo wir sie haben wollen: Bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen."

Der Pflegeleistungs-Helfer ist eine interaktive Anwendung. Über einen strukturierten Fragenkatalog wird ermittelt, welche Leistungen in der konkreten Pflegesituation passen und wie verschiedene Leistungen kombiniert werden können. Zudem erfahren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, wie sie Pflegeleistungen beantragen und wo sie sich weiter informieren können. Mit Hilfe der Ergebnisse können sich die Nutzerinnen und Nutzer bei der Pflegeberatung oder bei ihrer Pflegekasse gezielt beraten lassen.


Weitere Informationen unter
www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegeleistungs-helfer

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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 1, 2. Januar 2015
Hausanschrift: Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030/18 441-0, Fax: 030/18 441-49 00
E-Mail: Pressestelle@bmg.bund.de
Internet: www.bmg.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Januar 2015


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