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PFLEGE/649: Studie belegt ungleiche Bezahlung und unfreiwillige Teilzeit in der Altenpflege (BMG)


Bundesministerium für Gesundheit - 27. Januar 2015

Studie belegt ungleiche Bezahlung und unfreiwillige Teilzeit in der Altenpflege: Staatssekretär Laumann fordert Konsequenzen



Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, hat heute gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) in Berlin die Studie "Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient" vorgestellt. Die Studie belegt, dass man als Pflegekraft gut verdienen kann. Es bestehen aber je nach Region deutliche Unterschiede und man verdient als Krankenpfleger eher gut und als Altenpfleger deutlich schlechter. Zudem hat nur rund jede zweite beschäftigte Pflegefachkraft eine Vollzeitstelle. Bei den Helferberufen in der Pflege liegt die Teilzeitquote teilweise sogar deutlich über 70 Prozent.

Staatssekretär Laumann fordert angesichts dieser Zahlen, dass alle Beteiligten die richtigen Konsequenzen ziehen: "Wenn in allen Bundesländern die Fachkräfte der Altenpflege gegenüber vergleichbaren anderen Fachkräften bis zu 19 Prozent weniger verdienen, läuft etwas falsch. Wir brauchen in der Altenpflege endlich flächendeckend faire und angemessene Löhne, die von den Sozialpartnern in Tarifverträgen vereinbart werden. Sonst wird es immer schwieriger, junge Menschen für diesen wichtigen und anspruchsvollen Beruf zu begeistern. Und die brauchen wir für eine menschenwürdige Pflege in unserem Land. Ich schlage daher vor, dass künftig die Pflegekassen von allen Trägern der Pflegeeinrichtungen den Nachweis verlangen können, ob ein angemessener Lohn auch tatsächlich bezahlt wird. Die hierfür nötige Gesetzesänderung sollten wir im Pflegestärkungsgesetz II verankern. Vor allem aber brauchen wir starke Gewerkschaften, die für die Pflegekräfte eintreten und die für einen anständigen Tarifvertrag und für einen fairen Lohn kämpfen. Das ist nicht Sache der Politik."

Auch die Tatsache, dass Fachkräfte der Altenpflege im Vergleich zu Fachkräften der Krankenpflege in allen Bundesländern erheblich weniger verdienen würden, zeige Handlungsbedarf. "In den ostdeutschen Bundesländern haben die Fachkräfte der Altenpflege durchschnittlich fast 30 Prozent weniger Einkommen, im Westen rund 18 Prozent. Fachkräfte der Altenpflege verdienen teilweise weniger als ein Krankenpflege-Helfer im Krankenhaus. Diese Lohnschere ist nicht vernünftig zu begründen. Um diesen unhaltbaren Zustand zu beenden, brauchen wir endlich die generalistische Pflegeausbildung. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - dieser Grundsatz muss auch für den Pflegeberuf insgesamt gelten", sagt Laumann. Für die Generalistik sprächen zudem fachliche Gründe: In den Krankenhäusern müssten immer mehr pflegebedürftige Menschen behandelt werden, genauso wie in den Altenpflegeeinrichtungen immer mehr schwer kranke Menschen versorgt und betreut werden müssten. Schon heute arbeiten Kranken- und Altenpfleger sowohl in Krankenhäusern als auch in Pflegeeinrichtungen, mit einem einheitlichen Ausbildungsabschluss könne ein Wechsel zwischen den verschiedenen Einrichtungen künftig wesentlich erleichtert werden.

Für Laumann liefert die Untersuchung schließlich auch wichtige Erkenntnisse im Hinblick auf den befürchteten Fachkräftemangel: "Die Studie liefert erstmals auch belastbare Erkenntnisse über die Gründe für die hohe Teilzeitquote: Beispielsweise sind in den westdeutschen Bundesländern für Altenpflegefachkräfte hier vor allem persönliche und familiäre Gründe ausschlaggebend, darunter das Fehlen von Kinderbetreuungsplätzen. Dagegen arbeitet in den ostdeutschen Bundesländern die Hälfte von ihnen nur deshalb in Teilzeit, weil sie keine Vollzeitstelle finden. Ich sage klar: Unfreiwillige Teilzeit passt nicht mit der Klage über den Fachkräftemangel zusammen. Dem kann man schon dadurch ein Stück weit entgegentreten, indem mehr Teilzeit- in Vollzeitstellen umgewandelt werden."


Hinweis:
Die vollständige Studie des IAB ist im Internet auf der Internetseite des Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung unter www.patientenbeauftragter.de abrufbar.

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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 1, 27. Januar 2015
Hausanschrift: Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Januar 2015


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