Schattenblick →INFOPOOL →MEDIZIN → SOZIALES

SUCHT/577: Spielerschutz beim gewerblichen Automatenspiel muss verbessert werden (BMG)


Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung - Mittwoch, 15. Dezember 2010

Drogenbeauftragte: Spielerschutz beim gewerblichen Automatenspiel muss verbessert werden

Effektive Maßnahmen zur Prävention der Glücksspielsucht notwendig


Geldspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten haben das höchste Suchtpotential. Nach einer Erhebung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist der Anteil von Spielern an Automaten in Spielhallen und Gaststätten zwischen 2007 und 2009 signifikant angestiegen. Mehr als 80% der in Suchtberatungsstellen behandelten Glücksspieler spielen nach neusten Zahlen einer vom Bundesgesundheitsministerium geförderten Studie an Automaten.

Die Evaluierung der Spielverordnung (SpielV), die das Automatenspiel regelt und zuletzt 2006 geändert wurde, ist jetzt abgeschlossen und liegt dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages sowie dem Bundesrat vor. Sie hat ergeben, dass die Regelungen der Spielverordnung nicht ausreichend sind, um Spieler zu schützen und Glücksspielsucht zu verhindern. So wurden beispielsweise Gewinnobergrenzen umgangen und dadurch höhere Gewinnerwartungen bei den Spielern geweckt. Zudem erwies sich der Kenntnisstand von Spielhallenbetreibern und Gastwirten hinsichtlich der suchtpräventiven Regelungen der SpielV als sehr gering.

"Es hat sich gezeigt, dass die bestehenden Regelungen nicht ausreichen, um der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen. Es ist deshalb dringend notwendig, die Spielverordnung zügig unter Berücksichtigung suchtpräventiver Vorgaben zu novellieren", so Mechthild Dyckmans.

Dabei ist es nach Ansicht von Dyckmans wichtig, dass die Neuregelungen auf den - möglicherweise problematischen - Spieler bezogen werden. "Es reicht nicht aus, technische Maßnahmen an Automaten vorzunehmen. Vielmehr muss der einzelne Spieler direkt geschützt werden." Eine Maßnahme in diesem Sinne sei beispielsweise die zügige Einführung einer so genannten Spielerkarte, auf der Höchstverlustgrenzen für jeden Spieler gespeichert seien und die jeder Spieler erwerben muss, bevor er zu spielen beginnt und die er nur an einem einzigen Automaten nutzen kann.

Darüber hinaus müssten insbesondere auch Spielhallenbetreiber nachweisen, dass sie in der Lage sind, problematische und pathologische Spieler zu erkennen und ihnen Hilfsmöglichkeiten zu eröffnen. "Wir brauchen einen verpflichtenden Sachkundenachweis für die Aufsteller, mit dem diese ihre Kenntnisse nachweisen müssen", so Dyckmans. "Dies muss auch im Interesse der gesamten Automatenbranche sein, denn auch sie will nach eigenem Bekunden keine pathologischen oder problematischen Spieler als Kunden haben!"



Weitere Informationen unter:
www.drogenbeauftragte.de


*


Quelle:
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung
Pressemitteilung Nr. 15 vom 15. Dezember 2010
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
POSTANSCHRIFT: 11055 Berlin
TEL +49 (0)30 18441-1452
FAX +49 (0)30 18441-4960
E-Mail: drogenbeauftragte@bmg.bund.de
Internet: www.drogenbeauftragte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Dezember 2010