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GESUNDHEIT/8291: Medizin und Gesundheitswesen - 01.12.2019 (SB)


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Komplikationen bei Masern gar nicht so selten

Der Streit um die Impfpflicht bei Masern ist noch nicht beendet. Da wird die Meldung im Deutschen Ärzteblatt, daß zwischen 2001 und 2019 in Deutschland acht Todesfälle infolge einer Masernerkrankung gemeldet wurden, sicherlich Wasser auf die Mühlen der Befürworter sein. Zumal es auch gar nicht einmal so selten zu Komplikationen kam. Deren Anteil soll in den vergangenen Jahren zwischen 1,1 und 8,4 Prozent aller gemeldeten Masernerkrankungen gelegen haben. Insgesamt wurden von 2008 bis 2018 bundesweit 10.508 Masernerkrankungen erfaßt, die meisten (2.465) im Jahr 2015. Da die Medizin davon ausgeht, daß die Ausbreitung von Masern nur unterbunden werden kann, wenn mehr als 95 Prozent der Bevölkerung gegen Masern immun sind, ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Impfpflicht gegen Masern unumgänglich.

1. Dezember 2019


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