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JUSTIZ/8447: Kriminalität und Rechtsprechung - 02.04.2020 (SB)


VOM TAGE


EuGH erkennt auf EU-Rechtsverstöße von Polen, Ungarn und Tschechien

Polen, Ungarn und Tschechien hätten sich an der Umverteilung von Asylbewerbern in Griechenland und Italien beteiligen müssen, als die EU-Innenminister diese 2015 gegen den Widerstand osteuropäischer Staaten mehrheitlich beschlossen hatten. Durch ihre Weigerung, Asylbewerber aufzunehmen, haben die drei Länder gegen EU-Recht verstoßen, befand der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Die EU-Kommission hatte die entsprechende Klage eingereicht. Die Kommission hat noch keine Entscheidung des EuGH zur Höhe einer gegen die drei Länder zu verhängenden Strafe beantragt. Ungarns Justizministerin Varga erklärte das Gerichtsurteil für bedeutungs- und folgenlos für ihr Land. Die Regierungen in Warschau und Prag ließen eine ähnliche Haltung erkennen.

2. April 2020


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