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MELDUNG/100: Gemeindefinanzen nicht zu Lasten behinderter Menschen sanieren (Hubert Hüppe)


Pressemitteilung: 1. September 2010
Behindertenbeauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Hubert Hüppe:
Gemeindefinanzen nicht zu Lasten der Teilhabe behinderter Menschen sanieren


"Viele der zurzeit diskutierten Vorschläge der 'Arbeitsgruppe Standards' der Gemeindefinanzkommission wirken sich unmittelbar negativ auf die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen aus. Sie dürfen nicht umgesetzt werden", betonte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe. Die Vorschläge träfen behinderte Menschen entweder direkt finanziell oder sie beschnitten sonstige Leistungen und Rechte, so der Beauftragte der Bundesregierung. Als Beispiele nannte er die Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, die Streichung der kostengünstigen Nutzung im öffentlichen Personennahverkehr und des Arbeitsförderungsgeldes für in Werkstätten tätige behinderte Menschen sowie ein Hinauszögern der Zuständigkeitsklärung von Kostenträgern. "Es ist im Übrigen völlig absurd, mitten im Umsetzungsprozess zur UN-Behindertenrechtskonvention solche Vorschläge vorzubringen", verdeutlichte Hubert Hüppe.

Die Gemeindefinanzkommission wurde im Februar diesen Jahres eingesetzt und hatte mehrere Arbeitsgruppen gegründet. Die "Arbeitsgruppe Standards" der Gemeindefinanzkommission hat in den folgenden Monaten in einem Zwischenbericht unter anderem Vorschläge zur Änderung von Standards erarbeitet, die Menschen mit Behinderungen betreffen.


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Quelle:
Pressemitteilung: Nr. 28/10, Berlin, 1. September 2010
des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung
für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Tel.: 03018 527-4637, Fax: 03018 527-1871
E-Mail: fragen@behindertenbeauftragter.de
Internet: www.behindertenbeauftragter.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. September 2010