Schattenblick →INFOPOOL →PANNWITZBLICK → PRESSE

MELDUNG/260: Erneute Hinrichtung eines geistig behinderten Menschen verurteilt (Lebenshilfe)


Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Pressemitteilung: 08.08.2012

Lebenshilfe und Ulla Schmidt verurteilen erneute Hinrichtung eines geistig behinderten Menschen



Berlin/Texas. Mit dem 54-jährigen Marvin Wilson ist innerhalb von vier Wochen erneut ein geistig behinderter Mann in Texas (USA) hingerichtet worden. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung verurteilt diese Hinrichtungen auf das Schärfste. Der Bundesvorsitzende Robert Antretter und die ehemalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, die bei den Vorstandswahlen im September für den Bundesvorsitz der Lebenshilfe kandidiert, sehen in der Vollstreckung der Todesstrafe an Menschen mit geistiger Behinderung nicht nur eine grausame Unmenschlichkeit, sondern auch einen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Das internationale Abkommen schützt in besonderem Maße das Leben behinderter Menschen und wurde auch von der amerikanischen Regierung unterzeichnet.

Empört ist die Lebenshilfe darüber, dass die Hinrichtungspraxis in Texas das Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA aus dem Jahr 2002 bewusst unterläuft. Der Supreme Court hat zwar Exekutionen geistig behinderter Menschen verboten, den einzelnen Bundesstaaten aber die Entscheidung überlassen, wann jemand als geistig behindert gilt. Robert Antretter: "Damit werden Straftäter, die ein deutsches Gericht niemals für ihr Handeln verantwortlich machen würde, einfach für nicht behindert erklärt und hingerichtet."

Dass gerade die in Behindertenfragen oft so vorbildlichen USA nicht damit aufhören, offensichtlich geistig behinderte Straftäter hinzurichten, ist für Ulla Schmidt erschreckend. Es zeigt, dass bei zukünftigen parlamentarischen Gesprächen mit den politischen Verantwortlichen in den USA die Situation geistig behinderter Straftäter verstärkt in den Fokus genommen werden muss mit dem Ziel, die Todesstrafe generell abzuschaffen.


Die Lebenshilfe in Zahlen

Seit 1958 hat sich die Lebenshilfe in Deutschland mit rund 135.000 Mitgliedern in 523 örtlichen Vereinigungen zur größten Selbsthilfeorganisation für geistig behinderte Menschen und ihre Angehörigen entwickelt. Die Lebenshilfe ist Träger oder Mitträger von mehr als 3200 Einrichtungen und Diensten.

Dazu zählen: 227 Frühförderstellen, 329 Kindergärten und Kinderkrippen (für Kinder von 0 bis 3 Jahre), 118 Schulen und Tagesförderstätten, 491 Werkstätten (auch mit integrativen Arbeitsangeboten), 163 Fortbildungs- und Beratungsstellen, 301 Sport-, Spiel- und Freizeitprojekte, 854 Wohnstätten und Wohngruppen, 221 Familienentlastende Dienste (Entlastung der Familien durch die Betreuung behinderter Angehöriger mit gleichzeitiger Förderung). Dort werden rund 170.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene betreut und gefördert. Etwa 60.000 hauptamtliche und 15.000 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebenshilfe sind mit diesen Aufgaben betraut.

*

Quelle:
Pressemitteilung: 08.08.2012
Herausgeber: Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Peer Brocke, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030 / 20 64 11 -140, Fax: 030 / 20 64 11 -240
E-Mail: presse@lebenshilfe.de
Internet: www.lebenshilfe.de; www.lebenshilfe-aktiv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. August 2012