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MELDUNG/262: Lebenshilfe fordert Änderungen der PID-Verordnung (Lebenshilfe)


Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Pressemitteilung: 22.08.2012

Lebenshilfe fordert Änderungen der PID-Verordnung

Anhörung im Bundesgesundheitsministerium zur Präimplantationsdiagnostik (PID) - Lebenshilfe: "Strenge Begrenzung der Anwendung muss gewährleistet werden"



Berlin. Am 23. August ist die Bundesvereinigung Lebenshilfe zu einer Anhörung des Bundesgesundheitsministeriums eingeladen. Diskutiert wird der Verordnungsentwurf der Bundesregierung über die rechtmäßige Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PIDV). Im vergangenen Jahr hatte der Bundestag das Gesetz zur Regelung der PID verabschiedet. Der Verordnungsentwurf soll regeln, wie das PID-Gesetz in die Praxis umgesetzt werden kann. Beim Anhörungstermin wird die Lebenshilfe ihre grundsätzliche Kritik am Verordnungsentwurf wiederholen. Schon in der schriftlichen Stellungnahme, die die Lebenshilfe in der vergangenen Woche an das Gesundheitsministerium gerichtet hatte, hat sie grundlegende Änderungen gefordert.

"Die Rechtsverordnung widerspricht dem Willen des Gesetzgebers", so die Einschätzung des Bundesvorsitzenden der Lebenshilfe, Robert Antretter. Die ehemalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (MdB), die bei den Vorstandswahlen im September für den Bundesvorsitz der Lebenshilfe kandidiert, fügt hinzu: "Der Bundestag hat ein Verbot der PID beschlossen, das eng begrenzte Ausnahmen vorsieht, der Rechtsverordnungsentwurf hingegen ermöglicht eine breite Anwendung der PID-Technologie."

Aus diesem Grund wird Ulla Schmidt ein Schreiben an Bundesländer und deren Gesundheitsminister richten mit der Bitte, den Verordnungsentwurf sorgfältig zu prüfen.

"Der jetzige Entwurf begrenzt weder die Zahl der Zentren, die eine PID anbieten können, noch erlaubt er eine wirksame Kontrolle des Parlaments darüber, aufgrund welcher Diagnosen PID-Maßnahmen durchgeführt wurden. Zudem fehlt eine unabhängige psychosoziale Beratung der betroffenen Paare", zieht Robert Antretter Bilanz. "Damit aber werden wesentliche Elemente des Gesetzes durch die Verordnung nicht umgesetzt."

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Quelle:
Pressemitteilung: 22.08.2012
Herausgeber: Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Peer Brocke, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030 / 20 64 11 -140, Fax: 030 / 20 64 11 -240
E-Mail: presse@lebenshilfe.de
Internet: www.lebenshilfe.de; www.lebenshilfe-aktiv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. August 2012