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MELDUNG/548: Bundesteilhabegesetz mit vielen ungelösten Baustellen (SoVD)


Sozialverband Deutschland - 1. Dezember 2016

Bundesteilhabegesetz mit vielen ungelösten Baustellen


Anlässlich der heutigen abschließenden Beratungen zum Bundesteilhabegesetz und zum Pflegestärkungsgesetz III erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Im Interesse der 7,5 Millionen schwerbehinderten Menschen kämpft der SoVD seit Langem mit Nachdruck für Verbesserungen. Jetzt hat die Koalition einige Kritikpunkte aufgegriffen und an einigen Stellen nachgebessert. Doch trotz positiver Ansätze bleibt das Bundesteilhabegesetz klar hinter den ursprünglichen Zielsetzungen zurück.

Zu den ungelösten Baustellen gehören die Regelungen zur Selbstbestimmung behinderter Menschen. Diese sind weiterhin als mangelhaft zu bewerten. Denn es dürfen immer noch Leistungen gegen den Willen der Betroffenen gepoolt, das heißt gemeinschaftlich in Gruppen erbracht werden. Auch das Wunsch- und Wahlrecht der behinderten Menschen wird im Zuge der Neuerungen nicht verbessert. Darüber hinaus bestehen die Defizite bei den Regelungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, bei der Heranziehung von Einkommen und Vermögen und hinsichtlich der Beteiligung der Behindertenverbände fort.

Im Ansatz positiv zu bewerten ist hingegen, dass die Gleichwertigkeit im Verhältnis Eingliederungshilfe und Pflege erhalten bleiben soll, sowie auch der Zugang älterer Menschen zu beiden Leistungen. Ebenso ist der Verzicht auf die hohe Zugangshürde zur Eingliederungshilfe (Unterstützungsbedarf in fünf von neun Lebensbereichen) zu begrüßen.

V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs

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Sozialverband Deutschland e.V.
Pressemitteilung Nr.: 53/2016, 1. Dezember 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Dezember 2016

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