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AGRAR/298: Minister Schmidt muss den einfachsten Weg wählen, um den Milchbauern zu helfen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11. April 2016

Agrarrat in Brüssel: Schmidt muss von der Kommission vorgelegte Möglichkeiten zur Mengenregulierung nutzen


Zur heutigen Sitzung des Agrarrates in Brüssel erklärt Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik:

Agrarminister Schmidt muss jetzt den einfachsten Weg wählen um den Milchbauern zu helfen und sich nicht immer wieder in bürokratischen und komplizierten Irrwegen verlieren. Er muss mit Frankreich zusammen an einem Strang ziehen und sich für finanzielle Anreize zur Mengenregulierung einsetzen, wie von der europäischen Kommission vorgelegt, statt sich einer gemeinsamen Lösung der Probleme in den Weg zu stellen.

In einem Non-Paper vom 23.32016 bestätigt die Kommission die Möglichkeit zur Bereitstellung von Direkthilfen, die allein an die Bedingung zur Mengenreduzierung gebunden sind und die nicht zurückgezahlt werden müssen. Sie könnten innerhalb von vier bis sechs Wochen genehmigt werden. Diese Maßnahme ist einfach und gut und sie hilft den Bauern sofort und nimmt gleichzeitig Menge vom Markt. Minister Schmidt muss diese einfachen Möglichkeiten für Direkthilfen an die Milchbauern nutzen, um den Betrieben zu helfen.

Es ist ein trauriges Jammerspiel, zum Leidwesen der Bäuerinnen und Bauern. Schmidt müsste nur endlich pragmatische, lösungsorientierte Politik vor Ideologie stellen. Dafür müsste er allerdings über seinen eigenen Schatten springen und Handeln. Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber leider wird der Agrarminister den Milchbäuerinnen und Milchbauern dieses Handeln wohl schuldig bleiben.

Hintergrund:

In einem am 23.03.2016 vorgelegten Non-Paper zeigt die europäische Kommission bestehende Möglichkeiten für Maßnahmen auf. Annex 1 des Papers sieht die zeitlich begrenzte Gewährung von Beihilfen vor, wenn der Landwirt seine Produktion verringert. Es handelt sich bei der Maßnahme nicht um eine De-minimis Beihilfe. Der Betrag ist nicht auf 15.000 € begrenzt sondern leistungsabhängig. Erforderlich ist nur die Notifizierung durch die Mitgliedstaaten. Nach Angaben der Europäischen Kommission kann die Genehmigung schnell, innerhalb von vier bis sechs Wochen erfolgen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. April 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. April 2016

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