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AGRAR/351: Tierschutzgesetz nicht weiter ignorieren - Schweinehaltung grundlegend verbessern


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 3. Mai 2017

Tierschutzgesetz nicht weiter ignorieren - Schweinehaltung grundlegend verbessern


Zum aktuellen Rechtsgutachten im Auftrag von Greenpeace zur tierschutzrechtlichen Zulässigkeit der vorherrschenden Haltungsbedingungen von Mastschweinen erklären Nicole Maisch, Sprecherin für Tierschutzpolitik, und Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik:

Wir begrüßen das Engagement von Greenpeace. Die Agrarpolitik der großen Koalition beugt das geltende Tierschutzrecht auf Kosten der Tiere. Das staatlich tolerierte Leid in der intensiven Tierhaltung ist nicht länger hinnehmbar. Die Tierschutznutztierhaltungsverordnung muss grundlegend überarbeitet werden. Den Bedürfnissen der Tiere nach ausreichend Platz, Beschäftigung und artgerechter Ernährung muss endlich Rechnung getragen werden. Wir brauchen eine Strategie für den Ausstieg aus diesem nicht zeitgemäßen Haltungssystem.

Aus dem Landwirtschaftsministerium dröhnt einmal mehr nur bauernverbandstreue Stille. Das von Minister Schmidt geplante Tierwohllabel ist Makulatur. Vollspaltenböden aus Beton, kupierte Schwänze und vierwöchige Kastenstandhaltung in der Säugezeit - all das soll nach Schmidtscher Logik als Tierwohl verkauft werden. Dass die Tierschutzorganisationen da nicht länger mitmachen, ist klar.

Wir müssen eine Tierhaltung der Zukunft entwickeln, die auch eine angemessene Wertschöpfung für die Bäuerinnen und Bauern generiert. Das ist in der Exportstrategie von Minister Schmidt aber nicht vorgesehen. Billigproduktion zu Weltmarktpreisen und Tierschutz gehen nicht zusammen. Auch aus dem SPD-geführten Umweltministerium kommen zwar vollmundige Ankündigungen, die bestehenden Handlungsspielräume werden jedoch nicht genutzt.

Ohne uns Grüne wird es keine Landwirtschaft geben, die wertschätzend mit den Tieren und schonend mit der Umwelt umgeht. Es ist gut, dass der grüne Berliner Senator für Verbraucherschutz Dirk Behrendt eine Normenkontrollklage prüft.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 3. Mai 2017
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Mai 2017

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