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ARBEIT/1039: Urteil zur Tarifgemeinschaft CGZP - Lohndumping hat Konsequenzen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16. Dezember 2015

Urteil zur Tarifgemeinschaft CGZP - Lohndumping hat Konsequenzen


Zum Beschluss des Bundessozialgerichts, nach dem es gerechtfertigt ist, von Leiharbeitsfirmen wegen der Tarifunfähigkeit der Gewerkschafts-Spitzenorganisation "CGZP" Sozialversicherungsbeiträge nachzufordern, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte:

Es ist ein gutes Signal, dass Lohndumping Konsequenzen hat. Das Bundessozialgericht sorgt mit seinem Urteil wenigstens für ein bisschen Gerechtigkeit. Das Gericht stellt fest, dass Leiharbeitsunternehmen, die jahrelang den für nichtig erklärten Tarifvertrag der "Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen" (CGZP) angewandt haben, zumindest Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen müssen. Immerhin mussten die betroffenen Leiharbeitskräfte in dieser Zeit erhebliche Lohneinbußen hinnehmen und den Sozialversicherungen entgingen Beiträge in Millionenhöhe.

Sinn und Zweck gewerkschaftlichen Handeln ist es, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Diesen Zweck hat die damalige Tarifgemeinschaft der Christlichen Gewerkschaften nicht im Ansatz erfüllt. Wenn Betriebe dies für sich genutzt haben und manchen Leiharbeitskräften im 21. Jahrhundert noch Stundenlöhne von gerade mal 4,81 Euro bezahlt haben, dann muss das Folgen haben. Denn sie haben jahrelang von diesen Gefälligkeitstarifverträgen profitiert. Das ist die Konsequenz aus einem verantwortungslosen Verhalten gegenüber den Leiharbeitskräften und gegenüber den anderen Betrieben, die faire Löhne gezahlt haben. Alles andere wäre nicht gerecht.

Hintergrund:

Anlass für den Rechtsstreit vor dem Bundessozialgericht ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 14. Dezember 2010 (1 ABR 19/10 (BAGE 136, 302 = AP Nr 6 zu § 2 TVG Tariffähigkeit). Das BAG hatte festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft "Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen" CGZP die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt, um als Gewerkschafts-Spitzenorganisation wirksame Tarifverträge abschließen zu können. Nach Angaben der Bundesregierung (siehe meine Kleine Anfrage BT-Drucksache 18/2835) führte die Deutsche Rentenversicherung Bund bei über 3000 Arbeitgebern Betriebsprüfungen durch. Betroffen waren rund 2,2 Millionen Beschäftigungsverhältnisse. Zwischen Dezember 2005 und Dezember 2009 wurden mehr als 220 Millionen Euro Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 16. Dezember 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2015

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