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AUSSEN/1821: Kreml schiebt der internationalen Justiz einen Riegel vor


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15. Dezember 2015

Kreml schiebt der internationalen Justiz einen Riegel vor


Zum Inkrafttreten des russischen Gesetzes, das die Geltungskraft internationaler Rechtsprechung in Russland unter Vorbehalt stellt, erklärt Marieluise Beck, Sprecherin für Osteuropapolitik:

Das Gesetz, das heute von Präsident Putin unterschrieben wurde, markiert einen weiteren traurigen Schritt des Kremls weg von gemeinsamen europäischen Werten und Standards, denen sich Russland mit dem Beitritt zum Europarat selbst verpflichtet hat. Der Kreml schafft sich ein Instrument, mit dem Entscheidungen internationaler Gerichte wie die des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ausgehebelt werden können. Ob internationale Urteile umgesetzt werden oder nicht, kann künftig die für ihre Willfährigkeit bekannte russische Justiz entscheiden. De facto können damit Menschenrechtsverletzungen nach Gutdünken zur inneren Angelegenheit erklärt werden.

Es ist kein Zufall, dass Putin das Gesetz gerade jetzt in Kraft gesetzt hat. Der EGMR hat Russland dazu verurteilt, knapp 1,9 Milliarden Euro Entschädigungen an die Jukos-Aktionäre zu zahlen.

Das Signal, dass das Gesetz an die russische Gesellschaft sendet, ist verheerend: Darüber, ob Opfer der Menschenrechtsverletzungen international Gerechtigkeit bekommen, entscheidet am Ende die willfährige russische Justiz, die diese Menschenrechtsverletzungen oftmals mit zu verantworten hat.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 15. Dezember 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2015

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