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BILDUNG/708: Bundesregierung benachteiligt wissenschaftliche Autorinnen und Autoren an Universitäten


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11. April 2013

Bundesregierung benachteiligt wissenschaftliche Autorinnen und Autoren an den Universitäten



Zu dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung eines unabdingbaren Zweitveröffentlichungsrechts für wissenschaftliche Autorinnen und Autoren erklärt Krista Sager, Sprecherin für Wissenschafts- und Forschungspolitik:

Es ist bedauerlich, dass die Bundesregierung nicht in der Lage ist, den notwendigen Entwurf für einen dritten Urheberrechtsgesetzes-Korb für die Belange von Bildung und Wissenschaft vorzulegen. Die vom Kabinett präsentierte Regelung für ein unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht ist ebenfalls schon seit langem überfällig. Ein solches Recht für wissenschaftliche Autorinnen und Autoren, deren Forschung mit öffentlichen Mitteln finanziert wurde, soll diesen die Möglichkeit geben, ihre Publikationen nach einer angemessenen Frist im Sinne des Open-Access-Prinzips im Internet frei zugänglich zu machen.

Der jetzige Vorschlag der Bundesregierung schafft jedoch keine Rechtssicherheit, sondern schafft zweierlei Recht beim wissenschaftlichen Publizieren. Der Gesetzentwurf benachteiligt wissenschaftliche Autorinnen und Autoren an den Universitäten, die von dem Zweitveröffentlichungsrecht ausgeschlossen werden sollen. Der Entwurf der Bundesregierung begrenzt das Zweitveröffentlichungsrecht auf Werke von Personen, die aus öffentlichen Projektmittel gefördert werden oder an außeruniversitären Forschungseinrichtungen arbeiten. Damit wird es zum Beispiel nicht ermöglicht, eine aus der Hochschulforschung entstandene wissenschaftliche Publikation frei zugänglich zu machen.

Die Bundesregierung fällt mit dem Entwurf weit hinter den bereits auf dem Tisch liegenden Vorschlägen für ein unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht zurück. Die Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" und der Bundesrat haben im letzten Jahr bereits konkrete Regelungsvorschläge für ein unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht im Konsens erarbeitet.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. April 2013, Nr. 0282/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. April 2013