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EUROPA/1210: Zur geplanten EU-Fahrzeuglärmrichtlinie


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 2. Februar 2012

EU-Fahrzeuglärmrichtlinie:
Bundesregierung darf sich nicht länger zum Büttel der Autolobby machen


Zur geplanten EU-Fahrzeuglärmrichtlinie, die derzeit in Brüssel verhandelt wird, erklärt Stephan Kühn, Sprecher für Verkehrspolitik:

In Deutschland sind drei Millionen Bürgerinnen und Bürger in ihrem Wohnumfeld von gesundheitsschädlichem Straßenverkehrslärm betroffen. Verkehrslärm kann krank machen und verursacht jährlich enorme volkswirtschaftliche Kosten. Die Neuregelung der zulässigen Geräuschpegel bei Fahrzeugen war längst überfällig, da die gültigen Grenzwerte noch aus dem Jahr 1995 stammen. Leider schöpft das von der EU-Kommission vorgeschlagene Grenzwertkonzept die heute bestehenden technischen Möglichkeiten nicht aus.

Die Bundesregierung muss bei den weiteren Verhandlungen in Brüssel deshalb auf wirksame Grenzwerte drängen. Dabei muss die neue Richtlinie bei Geräuschgrenzwerten und Prüfverfahren den Stand der Technik widerspiegeln. Auch die geplanten Ausnahmeregelungen für Sportwagen und Geländewagen (SUV) mit einem Leistungs-Masse-Verhältnis von über 150 Kilowatt je Tonne, wie beispielsweise den Porsche Carrera 911, müssen gestrichen werden. Diese Sonderregelungen gehen auf eine deutsche Initiative zurück. Die Bundesregierung darf sich hier nicht wie zuletzt bei der Energieverbrauchkennzeichnung für Pkw zum Büttel der Autolobby machen. Der unheilvolle Einfluss des Verbands der Automobilindustrie (VDA) hat bisher alle Initiativen für wirksamen Umweltschutz ausgebremst.

Wenn die Bundesregierung keine schärferen Grenzwerte durchsetzt, wird sie ihre selbstgesteckten Ziele aus dem Verkehrslärmschutzpaket II klar verfehlen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN


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Quelle:
Pressemitteilung vom 2. Februar 2012, Nr. 0083
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2012