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FINANZEN/1246: Schwarz-Gelb lässt das Jahressteuergesetz an Ideologie scheitern


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16. Januar 2013

Schwarz-Gelb lässt das Jahressteuergesetz an Ideologie scheitern



Zur morgigen Abstimmung im Bundestag über das Jahressteuergesetz 2013 und damit auch die Gewährung des Ehegattensplittings für eingetragene Lebenspartnerschaften erklärt Dr. Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik:

Der Bundesrat hat klar Position bezogen, ebenso wie die Oppositionsfraktionen, die FDP und auch die einschlägigen Urteile der Finanzgerichte laufen alle in dieselbe Richtung: Es ist nicht hinnehmbar, dass eingetragene Lebenspartnerschaften in der Einkommensteuer gegenüber Ehepaaren benachteiligt werden. Morgen hätte die Koalition die Möglichkeit, ihre anachronistische Haltung zu überwinden und dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zuzustimmen. Doch schwarz-gelb wird aller Voraussicht nach das gesamte Jahressteuergesetz an dieser Frage scheitern lassen. Damit sind Steuerschlupflöcher weiter geöffnet und die gesamte Finanzverwaltung in Deutschland bleibt im Ungewissen.

Die Begründung ist pure Ideologie: Das Splitting ist keine Förderung von Kindern, denn auch kinderlose Ehepaare profitieren davon, homosexuelle Paare mit Kindern hingegen nicht. Die Ausweitung des Splittings würden dem Staat auch keine neuen Finanzprobleme bringen: Auf gerade 0,2 Prozent der gesamten Mindereinnahmen durch das Splittings werden die Ausfälle durch eine Ausweitung geschätzt.

In der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer gibt es schon heute keine Ungleichbehandlung mehr, weil sie nicht mehr begründbar war. Das Bundesverfassungsgericht hat auch bei der Hinterbliebenenversorgung eine Ungleichbehandlung verworfen. Und eine relevante Zahl von Finanzgerichten hat geurteilt, dass homosexuelle Paare zunächst das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen können, bis Karlsruhe eine Entscheidung gefällt hat. Morgen hat die schwarz-gelbe Koalition die Möglichkeit zu verhindern, dass das Verfassungsgericht sie in der Gleichstellung wieder zum Jagen tragen muss. Langfristig wollen wir die Wirkung des Ehegattensplittings abschmelzen. Aber wie auch immer das Einkommensteuerrecht in Zukunft aussieht: Die Ungleichbehandlung muss beendet werden. Am besten morgen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 16. Januar 2013, Nr. 0031/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Januar 2013