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FINANZEN/1256: Neuregelung für Streubesitzdividenden vermeidet größere Steuerausfälle


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27. Februar 2013

Neuregelung für Streubesitzdividenden vermeidet größere Steuerausfälle



Zum Ergebnis des Vermittlungsausschusses zur Besteuerung von Streubesitzdividenden erklärt Dr. Thomas Gambke, Mittelstandsbeauftragter:

Der Vermittlungsausschuss schlägt vor, Dividendenerträge inländischer Kapitalgesellschaften aus kleinen Unternehmensbeteiligungen künftig zu besteuern. Damit soll ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt werden. Wir begrüßen, dass sich die schwarz-gelbe Koalition im Bundestag nicht durchsetzen konnte mit ihrem Lösungsvorschlag, der genau das Gegenteil vorgesehen hat - nämlich ausländische Kapitalgesellschaften wie inländische von der Steuerlast zu befreien. Dies hätte Anreize zu Steuergestaltungen gegeben und zukünftig zu jährlichen Steuerausfällen von mehr als 600.000 Euro geführt.

Wir begrüßen zudem, dass man sich bei der Umsetzung auf die Besteuerung von Dividenden beschränkt und von der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen absieht. Damit bleiben wichtige Rahmenbedingungen für die Innovations- und Gründerinvestitionen zunächst erhalten. Wir werden die gefundene Lösung des Vermittlungsausschusses in Hinblick auf mögliche Gestaltungsanfälligkeit jedoch sorgfältig beobachten.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 27. Februar 2013, Nr. 0172/13
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2013