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FINANZEN/1368: Schäubles Erbschaftsteuervorschläge greifen zu kurz


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. Februar 2015

Schäubles Erbschaftsteuervorschläge greifen zu kurz


Zu Berichten über Schäubles Eckpunkte für eine Erbschaftsteuerreform erklären die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Kerstin Andreae und Lisa Paus, Sprecherin für Steuerpolitik:

Wir begrüßen, dass der Finanzminister eine schnelle Neuregelung der Erbschaftsteuer anstrebt. Für den Unternehmensübergang muss schnell Rechtssicherheit geschaffen werden. Dazu gehört auch eine klare Aussage, ab wann die neuen Regelungen gelten sollen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungswidrigkeit der derzeitigen Erbschaftsteuer unmissverständlich klar gemacht, deshalb muss die Neuregelung ab Urteilverkündung gelten.

Eine wirtschaftliche vernünftige Erbschaftsteuer soll Arbeitsplätze in den Unternehmen schützen und die Investitionsfähigkeit der Unternehmen nicht gefährden. Deshalb ist es ein richtiger Ansatz, mit der Bedürfnisprüfung bei den Erbenden anzusetzen und zu prüfen, ob sie ihren Steuerbeitrag aus dem Privatvermögen leisten können. Ist das nicht der Fall, sollte darüber hinaus mit großzügigen Stundungsregelungen gewährleistet werden, dass die Steuerzahlung nicht in die Substanz eingreift.

Ein Freibetrag zur Verschonung kleiner bis mittlerer Betriebsvermögen macht Sinn. Der nun von Finanzminister Schäuble angestrebte Freibetrag von angeblich 70 Millionen Euro geht allerdings weit über die laut Bundesverfassungsgerichtsurteil zulässige Pauschalverschonung von kleinen und mittleren Unternehmen hinaus. Das bringt keine verfassungsfeste Regelung und damit keine Rechtssicherheit für den Unternehmensübergang.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Februar 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2015

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