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FINANZEN/1494: Steuerliche Vergünstigungen auf Dienstfahrräder und Dienst-E-Bikes ausdehnen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27. Juli 2018

Steuerliche Vergünstigungen auf Dienstfahrräder und Dienst-E-Bikes ausdehnen


Zur geplanten Absenkung der pauschalen Dienstwagenbesteuerung von 1,0 auf 0,5 Prozent erklärt Stefan Schmidt, Mitglied im Finanzausschuss:

Die Steuersätze nur für die Anschaffung von Elektro-Dienstautos zu halbieren, greift viel zu kurz und zeigt wieder einmal: Der Bundesregierung geht es nicht um Luftreinhaltung und Klimaschutz, sondern um die Subventionierung der Autoindustrie. Wenn es die Bundesregierung wirklich ernst meint mit den Klimaschutzzielen, dann muss sie die steuerlichen Vergünstigungen auf Dienstfahrräder und Dienst-E-Bikes ausdehnen. Denn die Umweltbilanz von Fahrrädern, ob mit oder ohne Elektroantrieb, ist schlicht noch immer besser als bei Elektroautos. Wenn die Bundesregierung die Besteuerung von E-Dienstautos besser stellt als die Besteuerung von Dienstfahrrädern und Dienst-E-Bikes, schafft sie steuerliche Fehlanreize für Unternehmen. Deswegen fordern wir, die steuerlichen Vergünstigungen auf Dienstfahrräder und Dienst-E-Bikes auszudehnen und die pauschale Dienstfahrradbesteuerung ebenfalls auf 0,5 Prozent abzusenken.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 27. Juli 2018
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juli 2018

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