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GESUNDHEIT/1052: Finanzausgleich zwischen den Kassen muss auf Basis der Gutachten erfolgen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16. Dezember 2019

Finanzausgleich zwischen den Kassen muss auf Basis der Gutachten erfolgen


Zur gemeinsamen Pressekonferenz des BKK Dachverbandes, von IKK e.V. und vdek zum Gesetzespaket zur Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (GKV-FKG) erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik:

Der gerechte Ausgleich zwischen den Kassen sollte sich auf die Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs stützen. Die Maßnahmen zur Reform des Finanzausgleichs und zur Vereinheitlichung des Kodierverhaltens müssen schnell greifen, dürfen aber patientenorientierte Versorgungsverträge nicht gefährden.

Darüber hinaus muss künftig die Qualität von Krankenkassen für Versicherte erkennbar sein. Purer Wettbewerb um möglichst niedrige Beiträge untergräbt die Solidarität und damit den Grundgedanken der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Auch eine einheitliche Kassenaufsicht wäre hilfreich für eine gute Versorgung und faire Wettbewerbsbedingungen. Unser Vorschlag: Für Finanzfragen wäre immer das Bundesversicherungsamt, für Fragen der regionalen Versorgungsgestaltung wären immer die Länder zuständig, und zwar unabhängig davon, in wie vielen Ländern die jeweilige Krankenkasse tätig ist.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 16. Dezember 2019
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Dezember 2019

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