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GESUNDHEIT/1064: Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen auch in der Krise sichern


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26. März 2020

Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen auch in der Krise sichern


Zu den Auswirkungen der Coronakrise auf den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Gesundheitsförderung:

"Schwangerschaftsabbrüche sind nicht aufschiebbar, auch in Zeiten des Coronavirus nicht. Der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen ist medizinisch notwendig. Dies gilt auch für Schwangere mit Verdacht auf oder Diagnose von Coronavirus. Der in Teilen des Landes bestehende Versorgungsnotstand zum Schwangerschaftsabbruch verschlimmert sich in dieser Krisensituation. Keine ungewollt Schwangere darf sich selbst überlassen werden, wenn sie Unterstützung benötigt. Bund, Länder und Kommunen müssen sicherstellen, dass ungewollt Schwangere weiterhin Zugang zu Beratungsleistungen und zum sicheren Schwangerschaftsabbruch haben. Mit dem Ziel der Infektionsprävention müssen persönliche Kontakte, Reisewege un d bürokratisch bedingte Verzögerungen dabei so weit wie möglich reduziert werden. Um die direkten Kontakte mit Klientinnen sicher durchführen zu können, muss Beraterinnen und Beratern, Ärztinnen und Ärzten Schutzausrüstung und -kleidung zur Verfügung gestellt werden. Die Beratungsstellen werden bisher nicht prioritär mit Schutzkleidung ausgestattet, das muss sich ändern."

Dazu erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

"Gerade in Zeiten dieser Krise müssen Schwangerschaftskonfliktberatungen weiter angeboten werden können. Mit Blick auf die Ansteckungsgefahr müssen sie sicher für alle sein. Darum ist es wichtig, jetzt auch telefonische und Onlineberatungen anzubieten und flexible Beratungsangebote auszubauen. Viele Beratungsstellen haben dazu bereits gute Angebote erarbeitet. Wir begrüßen, dass fast alle Bundesländer diese Form der Beratung online oder telefonisch anerkennen. Der Bund muss darauf dr 228;ngen, dass dies in allen Bundesländern erfolgt und sich kein Land verweigert. Eine ortsgebundene Beratungspflicht in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten, ist unverantwortlich. Jetzt ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gefragt, schnellstmöglich über Änderungen des Beratungsangebots in verschiedenen Sprachen aufzuklären. Die Anonymität, der Datenschutz und die Vertraulichkeit von Beratungen und Schwangerschaftsabbrüchen dürfen nicht gefährdet werden."

Dazu erklärt Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Gesundheitsförderung:

"Schwangerschaftsabbrüche dürfen nicht daran scheitern, dass die Kostenübernahme wegen Schließungen oder Engpässen in Krankenkassen nicht rechtzeitig gewährleistet wird. Schwangere, die auf die Kostenübernahme angewiesen sind, müssen diese schnell bekommen, notfalls auch rückwirkend. Kliniken müssen sich darauf einstellen, auch ihre Kapazitäten für Schwangerschaftsabbrüche auszubauen. Ärztinnen und Ärzte müssen darin unter stützt werden, medikamentöse Schwangerschaftssabbrüche mit telemedizinischer Begleitung entsprechend der Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation anbieten zu können. Es ist gut möglich, dass die häusliche Isolation mehr ungewollte Schwangerschaften zur Folge hat. Die betroffenen Frauen brauchen Hilfe. Das Schlimmste wäre ein Rückfall zu in der Not selbst durchgeführten Abbrüchen ohne medizinischen Beistand. Wer das verhindern will, muss jetzt Vorkehrungen treffen."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 26. März 2020
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2020

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