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INNEN/2556: Angebliche Selbstüberprüfung der rechtsradikalen NPD ist ein PR-Schachzug


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. November 2012

Angebliche Selbstüberprüfung der rechtsradikalen NPD ist ein PR-Schachzug



Zu der angeblichen Selbstüberprüfung der rechtsradikalen NPD vor dem Bundesverfassungsgericht erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Menschenrechtspolitik:

Die NPD kann kein Verbotsverfahren gegen sich selbst beantragen. Dass sie zu Recht als rechtsradikal und verfassungsfeindlich bezeichnet wird, muss die NPD hinnehmen. Nun versuchen die Braunen mal wieder, sich als Opfer des demokratischen Diskurses darzustellen. Wie erbärmlich. Von diesem PR-Schachzug sollte sich nun niemand verleiten lassen, vorschnell einen Verbotsantrag zu stellen. Besonnenheit und ein kühler Kopf sind jetzt die Gebote der Stunde.

Bereits 1979 hatte sich die NPD an das Bundesverfassungsgericht gewandt und ist damit gescheitert. Damals hatte sie sich gegen folgende Aussage der Bundesregierung gerichtet: "Die verfassungsfeindliche Zielsetzung der NPD ist durch einen der nationalsozialistischen Ideologie entliehenen völkischen Kollektivismus geprägt, der biologisch gerechtfertigt wird und deutlich auch rassistische Züge aufweist (vgl. 2 BvE 1/79)". Der jetzige Schrei nach Aufmerksamkeit ist also nur olle Kamelle. Die für ein NPD-Verbotsverfahren zuständigen Behörden sollten sich davon nicht beeindrucken lassen.

Die Diskussion über die rechtsradikalen Inhalte der NPD muss geführt werden. Sie hat allerdings keinerlei Auswirkungen auf ein Verbotsverfahren. Ob die NPD letztlich verboten werden kann, hängt noch von vielen weiteren Faktoren ab. Bei einem zweiten Anlauf müssen die Beweise absolut sicher und belastbar sein. Ein erneutes Scheitern des Verbotsantrages wäre ein großer propagandistischer Triumph für alle Neonazis. Es gilt also jetzt, einen kühlen Kopf zu bewahren und keine übereilten Schritte zu machen.

Selbst wenn ein Verbotsantrag der Bundesregierung in Karlsruhe Erfolg hätte, so müssten auch noch die hohen Hürden des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte genommen werden. Ob die NPD die in Straßburg aufgestellten Verbotskriterien tatsächlich erfüllt, ist nach wie vor äußerst fraglich. Der EGMR verlangt in seiner Rechtsprechung, dass die zu verbietende Partei tatsächlich und akut eine Gefahr für Demokratie und Staatsstaatlichkeit ist. Nur wenn dies juristisch hieb- und stichfest bewiesen werden kann, sollte man den Verbotsantrag erneut stellen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. November 2012, Nr. 0991/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. November 2012