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INNEN/2564: Menschenwürde gilt auch für Flüchtlinge


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30. November 2012

Menschenwürde gilt auch für Flüchtlinge

Zu Presseberichten über die von der Bundesregierung angekündigte Neufassung des Asylbewerberleistungsgesetzes erklären Josef Winkler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Markus Kurth, Sprecher für Sozialpolitik:



Das menschenwürdige Existenzminimum gilt auch für Flüchtlinge. Die Menschenwürde darf migrationspolitisch nicht relativiert werden. Die Bundesregierung bemüht sich jedoch nach Kräften, diese eindeutigen Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts erneut zu unterlaufen. Davon zeugt der Versuch von Innenminister Friedrich, bei einer Neufassung des Asylbewerberleistungsgesetzes Flüchtlinge in "richtige" und "falsche" zu trennen. Letztere - gemeint sind Roma aus Serbien und Mazedonien - sollen zukünftig nur herabgestufte Leistungen unterhalb des Existenzminimums erhalten - und dies in Form von Sachleistungen. So stellt sich der Verfassungsminister erneut gegen das Verfassungsgericht. Das ist schäbig.

Die Zuwanderung von Roma aus den Balkanstaaten ist auf die meist miserable Lage dieser Bevölkerungsgruppe in den Herkunftsländern begründet. Hier und nicht beim Asylrecht müssen Fluchtursachen bekämpft werden.

Wir fordern die Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die Abschaffung sämtlicher diskriminierender Leistungseinschränkungen, ein Ende von Ausbildungs- und Arbeitsverboten sowie der Einschränkung von Bewegungsfreiheit (Residenzpflicht).

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 30. November 2012, Nr. 1073/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Dezember 2012