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INNEN/2565: NPD-Verbot - Schluss mit dem Herumlavieren, Herr Bundesinnenminister!


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 4. Dezember 2012

NPD-Verbot: Schluss mit dem Herumlavieren, Herr Bundesinnenminister!



Zur Unentschlossenheit des Bundesinnenministers zu einem NPD-Verbotsantrag erklärt Renate Künast, Fraktionsvorsitzende:

Wir Grüne wollen, dass ein NPD-Verbotsverfahren eingeleitet wird, wenn das vorliegende Beweismaterial so klar ist, dass es einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalten kann. Ein Verbotsantrag bedarf aber nicht nur einer juristischen Prüfung, sondern setzt auch den politischen Willen voraus, ein Zeichen gegen verfassungsfeindliche Umtriebe zu setzen: Neonazistische Auffassungen und Aktivitäten werden in unserer Gesellschaft nicht toleriert und dürfen nicht unter das Parteienprivileg des Grundgesetzes fallen.

Es wäre Aufgabe eines Bundesinnenministers, für die Prüfung eines NPD-Verbotsverfahrens mit klarer Haltung voran zu gehen. Stattdessen tritt Herr Friedrich seit Tagen als oberster Bedenkenträger und als entscheidungsunfähiger Innenminister auf. Die Bekämpfung des Rechtsextremismus ist bei diesem Minister nicht in entschlossenen Händen, das zeigt sich auch an seinen dürftigen Konsequenzen bei der Reform der Sicherheitsbehörden.

Für uns ist allerdings klar, dass die Bundestagsabgeordneten volle Einsicht in die Beweisunterlagen erhalten müssen, bevor sie darüber entscheiden, ob sie einem Verbotsantrag beitreten. Auch hier mangelt es an einem Angebot des Innenministers an die Vertreter der ersten Gewalt.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. Dezember 2012, Nr. 1080/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Dezember 2012