Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

INNEN/2657: Verfassungsschutz gegen Abgeordnete - Verfassungsgericht stoppt Schlapphut-Praxis


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 9. Oktober 2013

Verfassungsschutz gegen Abgeordnete: Verfassungsgericht stoppt Schlapphut-Praxis



Zum heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der Verfassungsschutz dürfe einen Linken-Politiker nicht mehr überwachen, erklärt Hans-Christian Ströbele, Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium für die Geheimdienste:

Wir begrüßen den heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der das Bundesverwaltungsgericht korrigiert und die Überwachung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow aus der Links-Partei für verfassungswidrig erklärt. Damit stärkt das höchste deutsche Gericht die Stellung der gewählten Abgeordneten deutlich und betont die Bedeutung des freien Mandats in der Demokratie.

Nun muss der Verfassungsschutz in Bund und Ländern unverzüglich die Konsequenzen hieraus ziehen und die Überwachung von weiteren Abgeordneten beenden sowie alle Maßnahmen aus der Vergangenheit bis zurück in die achtziger Jahre rückhaltlos offenlegen. Wir werden dies im Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags für die Geheimdienste in der nächsten Sitzung zum Thema machen und einfordern.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 9. Oktober 2013, Nr. 0765/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-572 12, Fax: 030/227-5 69 62
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Oktober 2013