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INNEN/2800: Kopftuch-Urteil - Ein guter Tag für Religionsfreiheit und Respekt


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13. März 2015

Kopftuch-Urteil: Ein guter Tag für Religionsfreiheit und Respekt


Zum zweiten Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt Volker Beck, Sprecher für Innen- und Religionspolitik:

Das ist ein guter Tag für die Religionsfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht macht klar: In Deutschland gilt Religionsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz.

Kopftuch, Kippa und Schleier gefährden den Schulfrieden grundsätzlich nicht. Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht das eindeutig feststellt. Die Gegner unserer offenen Gesellschaft sind nicht die Lehrerinnen und Lehrer, die ihren Glauben sichtbar bekunden, sondern diejenigen, die Vielfalt bekämpfen - als vermeintliche Alternative für Deutschland, als "Nationaldemokraten", Pius-Brüder oder Salafisten.

Die Schule muss die Grundlagen für ein Zusammenleben in unserer pluralistischen Gesellschaft vermitteln. Da kann es nicht schaden, dass Schülerinnen und Schüler verschiedene Lebensentwürfe und Glaubensvorstellungen kennenlernen. Vor denen, die das in Frage stellen, darf der Staat nicht kapitulieren: sie sind die Gefahr, die bekämpft werden muss. Wenn konkret zu befürchten ist, dass der Schulfrieden gestört wird, dann in aller Regel nicht durch die Lehrerin mit dem Kopftuch.

Das Bundesverfassungsgericht stellt Kopftuch und Nonnenschleier endlich gleich. Das war überfällig: die Privilegierung christlicher Symbole in so manchem Landesgesetz war von vornherein offensichtlich verfassungswidrig. Denn Religionsfreiheit und nicht eine bestimmte Religion gehört zu Deutschland.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. März 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. März 2015

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