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INNEN/2988: Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes zu Recht abgelehnt


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16. Dezember 2016

Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes zu Recht abgelehnt


Anlässlich des heute im Bundesrat abgelehnten Gesetzes zum Asylbewerberleistungsgesetz erklären Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik und Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:

Das Gesetz zur Neufestsetzung der Regelsätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist zu Recht abgelehnt worden. Die Grünen in den Ländern waren weiter verhandlungsbereit, aber die SPD hat es abgelehnt weiter zu verhandeln, obwohl sie wusste, dass dann die Nichtzustimmung zum Gesetz die Folge wäre.

Der Gesetzentwurf der großen Koalition sieht eine pauschale Kürzung für erwachsene AsylbLG-Leistungsberechtigte in Sammelunterkünften um 10 Prozent vor. In der Begründung war das fadenscheinige Argument genannt, dass in einer Gemeinschaftsunterkunft gleiche Einsparungen durch das Zusammenleben entstehen würden wie in einer Ehe. Dies ist empirisch nicht fundiert, realitätsfern und völlig unbegründet. In der Ausschussanhörung im Bundestag wurde dies von einem Experten als "leistungsrechtliche Zwangsverheiratung" bezeichnet. Diese Regelung kann nur zum Ziel haben, die grundrechtlich garantierten existenzsichernden Leistungen von Asylsuchenden weiter abzusenken. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum darf nicht migrationspolitisch relativiert werden. Wir lehnen diese zusätzliche Kürzung der Grundsicherung für Asylsuchende entschieden ab.

Wir streiten weiter für die Aufhebung des AsylbLG und fordern zumindest in einem ersten Schritt, dass bei der Berechnung der Regelsätze im Fall der Unterbringung in Unterkünften nur Ausgaben herausgerechnet werden, wenn die Leistungen auch tatsächlich anderweitig erbracht werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 16. Dezember 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Dezember 2016

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