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MEDIEN/288: Bildung und Wissenschaft brauchen faire und verständliche urheberrechtliche Regelungen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12. Oktober 2012

Bildung und Wissenschaft brauchen faire, praktikable und verständliche urheberrechtliche Regelungen



Anlässlich der heutigen Abstimmung des Bundesrates zum 52 a UrhG sowie zu einem verbindlichen Zweitveröffentlichungsrecht erklären Krista Sager, Sprecherin für Wissenschafts- und Forschungspolitik, und Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik:

Um die Potenziale der Digitalisierung und des Internets im Bildungs- und Wissenschaftsbereich zu nutzen, bedarf es fairer, praktikabler und einfach verständlicher Regelungen im Urheberrecht. Mit der Initiative des Bundesrates zu einer Entfristung der bis zum 31.12. geltenden Regelung des § 52 a UrhG wird ein längst überfälliger, doch richtiger Schritt gegangen. Jetzt muss die Regierungskoalition schleunigst im Bundestag nachziehen. Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen brauchen für ihre Arbeit endlich langfristige Sicherheit. Dies ist vor allem auch für Investitionen in die IuK-Infrastruktur notwendig.

Wir begrüßen ebenfalls den erneuten Vorstoß des Bundesrates, ein verbindliches Zweitveröffentlichungsrecht für wissenschaftliche Autoren einzuführen - wie von der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" einstimmig gefordert. Das verbindliche Zweitveröffentlichungsrecht ist die Voraussetzung, um das Open-Access-Publizieren im Wissenschaftsbereich in Deutschland voranzubringen. Während Großbritannien und die Europäische Kommission unmissverständlich auf Open Access setzen, verweigert die Bundesregierung bisher die dafür nötigen Reformen des Urheberrechts.

Die Entfristung des 52 a UrhG und die Einführung eines verbindlichen Zweitveröffentlichungsrechts müssen jedoch den Anfang weiterer Reform bilden. Der lang angemahnte "Dritte Korb" für eine Reform des UrhG muss endlich praktikable wie faire Lösungen für die derzeit inakzeptable Urheberrechtssituation im Bildungs- und Wissenschaftsbereich schaffen. Der für Bildung und Forschung notwendige Zugang zu digitalen Werken unter angemessenen und für alle Seiten fairen Bedingungen sowie die Nutzbarkeit der digita len Potenziale im Wissenschaftsbereich muss sichergestellt werden.

Info:
Grüner Antrag zu Entfristung § 52 a UrhG: 16/10566
Grüner Antrag zu Open Access: 17/7031

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 12. Oktober 2012, Nr. 0882/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Oktober 2012