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MEDIEN/307: Urteil zur Auskunftspflicht - Gesetzeslücke schließen, um Pressefreiheit zu erhalten


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21. Februar 2013

Urteil zur Auskunftspflicht: Gesetzeslücke schließen, um Pressefreiheit zu erhalten



Anlässlich der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Frage von Auskunftsrechten der Presse gegenüber Bundesbehörden erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik:

Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Versuch des Bundes, der Presse keine Auskünfte mehr erteilen zu müssen, einen Riegel vorgeschoben. Das Gericht hat aber auch festgestellt, dass die Landespressegesetze nicht für Bundesbehörden gelten und es deshalb auf Bundesebene eine Regelungslücke gibt. Wir brauchen deshalb schnellstmöglich eine Alternative, damit diese Rechtsunsicherheit geklärt wird. Wir begrüßen es, dass das Gericht erstmals für die Medien einen verfassungsrechtlich gedeckten Anspruch auf ein Auskunftsrecht festgestellt hat. Wie genau dieser aber ausgestaltet sein soll, da hält sich Leipzig vornehm zurück.

Es ist nun an der Politik, eine Regelung auf Bundesebene zu finden. Darin müssen bestehende Unsicherheiten geklärt werden, beispielsweise aus welchen Gründen eine Bundesbehörde Information zurückhalten kann oder wie viel Information zumutbar sind.

Wir fordern die Bundesregierung auf, gemeinsam mit allen Beteiligten und überfraktionell schnellstmöglich eine Lösung zu finden, damit die Journalisten wieder eine Arbeitsgrundlage gegenüber Bundesbehörden haben. Ansonsten steht zu befürchten, dass der Bund zukünftig mit Hinweis auf diese Lücke alle Journalistenanfragen abblockt.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 21. Februar 2013, Nr. 0146/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Februar 2013