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MEDIEN/352: Leistungsschutzrecht - Jetzt geht es vor die Gerichte


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18. Juni 2014

Leistungsschutzrecht: Jetzt geht es vor die Gerichte



Anlässlich der heute eingereichten Klage durch die VG Medien wegen der Verwertung des Presseleistungsschutzrechtes durch Google erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medien:

Jetzt haben wir den Salat. Man musste vor zwei Jahren kein Prophet sein, als das schwarz-gelbe Leistungsschutzrecht durchgeboxt wurde, um den heutigen Tag vorauszuahnen. Jetzt müssen die Gerichte ran, um den Streit zwischen Verlagen und Suchmaschinen zu schlichten. Dies müssen sie auf der Grundlage eines unklaren Gesetzestextes tun, der vieles offen lässt und alle Beteiligten in Rechtsunsicherheit stürzt.

Die große Koalition hat nichts getan, um dieses unsinnige Leistungsschutzrecht wieder zurückzunehmen. Hatte der ehemalige SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück im März 2013 noch groß getönt: "Das schwarz-gelbe Leistungsschutzrecht muss weg", war in den Koalitionsverhandlungen davon nichts mehr zu hören. Die SPD hat gekuscht und wieder müssen die Gerichte die Arbeit der Bundesregierung erledigen. Dabei bleibt Steinbrücks Forderung in der Sache richtig: Dieses Gesetz muss abgeschafft werden, denn es nützt maximal den großen Verlagen, fördert dadurch in keiner Weise die Pressevielfalt und ist ein Innovationen-Verhinderer. Wie sollte es jemals eine weitere Suchmaschine neben den großen Playern geben, wenn dieser von vornherein mit einer solchen Lage konfrontiert ist. Ohne starke Rechtsabteilung wird sich kein Anbieter mehr auf den Markt wagen. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Klage als Weckruf zu verstehen und den schwarz-gelben Fehler der vergangenen Legislatur zu korrigieren.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. Juni 2014, Nr. 0473-14
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2014