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MEDIEN/405: Wichtiges Urteil für unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18. März 2016

Wichtiges Urteil für unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk


Anlässlich des heutigen Urteils zum Rundfunkbeitrag des Bundesverwaltungsgerichts erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medien:

Das ist ein wichtiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Fast alle Haushalte in Deutschland haben die Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen: 98 Prozent verfügen über mindestens einen Fernseher, 85 Prozent über einen Internetzugang. Dadurch ist der Beitrag gerechtfertigt, das hat heute das Gericht bestätigt. Vor allem aber wird durch den Beitrag die lästige Schnüffelei in den Wohnungen beendet.

Das System des Rundfunkbeitrags ist mitnichten perfekt, gerade bei sozialen Härtefällen gibt es noch Nachbesserungsbedarf. Unsere Gesellschaft profitiert aber insgesamt als Ganzes von der unabhängigen Berichterstattung der Öffentlich-Rechtlichen, gerade auch in diesen schwierigen und unübersichtlichen Zeiten.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Rechtssicherheit, um in Ruhe weiterarbeiten zu können. Ein wichtiger Schritt dafür ist heute getan worden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. März 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2016

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