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MEDIEN/421: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk - Seehofer betreibt Populismus


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12. September 2016

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Seehofer betreibt Populismus


Zur Forderung von Horst Seehofer nach einer Zusammenlegung von ARD und ZDF erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik:

Die Demokratie braucht gerade im digitalen Zeitalter einen vielfältigen unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dass die publizistische Konkurrenz zwischen den öffentlich-rechtlichen Sendern einen Vielfaltsgewinn mit sich bringt, hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig festgestellt. Mit seinem Vorstoß, ARD und ZDF zusammenzulegen, betreibt Seehofer das Geschäft der Populisten: Ohne Sinn und Verstand werden vermeintlich populäre Forderungen rausposaunt, ohne sich mit dem Thema seriös zu befassen. Populistisch ist vor allem auch, einen Vorschlag in die Welt zu setzen, mit dem das deutsche Mediensystem grundlegend verändert werden würde, ohne die Auswirkungen und Folgen nur ansatzweise zu diskutieren.

Ob sich Seehofer Gedanken gemacht hat, welche Auswirkungen auf die publizistische Vielfalt und Qualität sein Vorschlag macht, ist zu bezweifeln. Damit unterscheidet er sich in nichts von Vertretern der AfD, die den Menschen einfache Antworten auf komplexe Fragen versprechen. Gerade deswegen brauchen wir öffentlich-rechtliche Medien, die Zusammenhänge aufzeigen und unabhängig informieren. Aufgabe der Politik und der Aufsichtsgremien der Sender ist es, ARD und ZDF in die Lage zu versetzen, diesen Auftrag dauerhaft und umfassend zu erfüllen. Es ist jedoch nicht die Aufgabe der Politik, ARD und ZDF klein zu reden und damit ins Horn der AfD zu stoßen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 12. September 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. September 2016

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